Thema: Benzelrath
31. Januar 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
In diesem Falle, wir reden über die Ratssitzung vom vergangenen Dienstag (29.01.2013), gilt dies für den Vertreter der juristischen Fakultät, den Leiter des Frechener Rechtsamtes. Er hatte die Aufgabe, zu erläutern, warum die Stadt Frechen gegen die gerichtlich verfügte Unwirksamkeit der Baugenehmigung für die Sandstraße in die Berufung gegangen ist.
Es wurde zu einem Rundumschlag, der mit dem grundgesetzlich verbrieften Eigentumsrecht begann (auffällig war jedoch das Fehlen der naturrechtlichen Begründung des Instituts Privateigentum, aber diese Lektion wird sicherlich in der kommenden Sitzung folgen) und via Baurecht fortgeführt wurde, um bei den Grundlagen des Rechtsstaat zu enden.
Der Argumentationsgang war insoweit erhellend, als er ob seiner Ausführlichkeit bald schon dem Gedanken Nahrung gab, hier werde mehr vernebelt als erhellt.
Aber, in medias res, was blieb hängen von den Ausführungen:
1. Laut Grundgesetz darf jeder frei über sein Eigentum verfügen.
2. Dazu zählt auch das Recht zu bauen. Das Recht zu Bauen wird (im Blick auf die Sandstraße) nur eingeschränkt durch die Regelungen des Baurechts.
3. Hält sich der Investor an die im Baurecht gesetzten Rahmenbedingungen, dann muss die Stadt den gestellten Bauantrag genehmigen. Sie sei, so die Ausführungen, nicht berechtigt, in so einem Falle regulierend (im Sinne von: Veränderungen erzwingend) einzugreifen.
4. Das Baurecht kenne in diesem Falle auch keine darüber hinausgehend zu berücksichtigenden Rechte der AnwohnerInnen, auf die Rücksicht zu nehmen sei.
Da nun die Stadtverwaltung zu dem Schluss gekommen sei, dass der Antrag des Investors den Regeln des Baurechts folge, habe sie gar nicht anders gekonnt, als den Antrag zu genehmigen.
So weit so schlecht, aber was sich dem Laien dann nicht erschließt, und diese Frage wurde leider im Rat nicht gestellt:
Warum erklärte das Fachreferat B der Stadt Frechen am 25. Januar 2010 gegenüber dem früheren Eigentümer des Grundstückes, dass
Dem Folgeinvestor genehmigte die Stadt, sie konnte sich ja, so ihre Darstellung, nicht wehren, war selber Opfer des Baurechts, Baukörper, die die ursprünglich geplante Bebauung um ein Vielfaches überstieg.
So also kann der aktuelle Investor direkt am Rande des Rosmarparkes vierstöckig bauen.
Aber damit nicht genug: warum nur meint die Stadt in Berufung gegen die erzwungene Rücknahme der Baugenehmigung gehen zu müssen?
Und auch hier wurde das Problem ganz oben, sozusagen im Grundsätzlichen aufgehängt. Folgen wir dem Rechtsamt, so handelt es sich darum, dass die Stadt von der Richtigkeit der erteilten Baugenehmigung überzeugt ist. Es sei daher rechtsstaatlich gehandelt, wenn man, ausgehend von dieser Überzeugung, auch vor Gericht dafür einstehe. Die von der Stadt eingelegte Berufung sei somit in sich schlüssig, ja geradezu zwingend.
Nun ja, vom Recht haben zum Rechthaber ist es manchmal nur ein kleiner Schritt …
Aber weiter: Für den weiteren juristischen Fortgang ist es nun aber irrelevant, ob die Stadt an ihrer Berufung festhält, da der Investor auch in die Berufung gegangen ist. Nachvollziehbar, denn da ist ja zwischenzeitlich richtig viel Geld verbaut. Und wer bleibt schon gerne auf einer Ruine sitzen?
Die Stadt hätte also ihre Hände in den Schoss legen können. Wollte sie aber nicht weil, wir wissen ja, der Rechtsstaat zwingt die Stadt dazu ...
Es gibt aber, und hier liegt vermutlich der Hund begraben, einen ganz materiellen, sozusagen einen ganz einfachen Grund, warum die Stadt an der Berufung festhalten will:
Gegen falsche Entscheidungen, die jeder Verwaltung unterlaufen können, hat die Stadt eine Versicherung abgeschlossen. Die aber wird mögliche Schäden nur begleichen, wenn die Stadt von sich aus alles tut, um den Schaden zu minimieren. In diesem Falle hat sie nur wenige Handlungsoptionen. Sie muss, so argumentiert das Rechtsamt, alle Mittel ausschöpfen, um die erteilte Baugenehmigung zu retten. Also musste sie in die Berufung.
Über welchen Schaden wird dabei nun geredet? Geredet wird über den Schaden, den der Investor erleidet, wenn er nicht mehr weiterbauen darf, falls das Gericht die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung weiterhin als rechtswidrig betrachtet.
Die Stadt argumentierte aber, dass der Investor die Stadt vermutlich nicht in Regress nehme könne, da er ja auf eigene Rechnung baue, nachdem die Baugenehmigung kurz vor Weihnachten für rechtswidrig erklärt worden sei.
Man kann sich dann jedoch die Frage stellen, unter welchen rechtlichen Bedingungen der Investor bis zu diesem Zeitpunkt gebaut hat. Doch wahrscheinlich im Glauben an eine rechtsgültig erteilte Baugenehmigung. Das aber bedeutet, dass Großteile des aktuell stehenden Bauvolumens, sollte die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen sein, eben doch zu Regressforderungen gegen die Stadt führen können.
Und mal ganz irdisch und bodenständig und ganz ohne den philosophischen Überbau gedacht: das würde doch erklären, warum der Stadt so an der Berufung gegen das Urteil gelegen ist.
Tja, manchmal sind die einfachen Erklärungen irgendwie die schlüssigsten.
Bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Rat ausreichend und richtig informiert hat und ob die Ausführungen des Rechtsamtes nicht kürzer aber prägnanter hätten ausfallen können. Aber man hätte dann vermutlich darauf hinweisen müssen:
dass die Baugenehmigung wohl angreifbarer ist als die gesamten letzten Sitzungen behauptet,
dass man mögliche Regressansprüche fürchtet,
und dass man um die Risiken schon des längeren wusste.
So aber hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt ihre Berufung zurückziehen soll. Bleibt den Verantwortlichen nur, zu hoffen, dass der Investor „seine“ Baugenehmigung zurückerhält. Andernfalls werden viele Fragen zu beantworten sein.
Zum Weiterlesen: KStA v. 31.01.2013
Es wurde zu einem Rundumschlag, der mit dem grundgesetzlich verbrieften Eigentumsrecht begann (auffällig war jedoch das Fehlen der naturrechtlichen Begründung des Instituts Privateigentum, aber diese Lektion wird sicherlich in der kommenden Sitzung folgen) und via Baurecht fortgeführt wurde, um bei den Grundlagen des Rechtsstaat zu enden.
Der Argumentationsgang war insoweit erhellend, als er ob seiner Ausführlichkeit bald schon dem Gedanken Nahrung gab, hier werde mehr vernebelt als erhellt.
Aber, in medias res, was blieb hängen von den Ausführungen:
1. Laut Grundgesetz darf jeder frei über sein Eigentum verfügen.
2. Dazu zählt auch das Recht zu bauen. Das Recht zu Bauen wird (im Blick auf die Sandstraße) nur eingeschränkt durch die Regelungen des Baurechts.
3. Hält sich der Investor an die im Baurecht gesetzten Rahmenbedingungen, dann muss die Stadt den gestellten Bauantrag genehmigen. Sie sei, so die Ausführungen, nicht berechtigt, in so einem Falle regulierend (im Sinne von: Veränderungen erzwingend) einzugreifen.
4. Das Baurecht kenne in diesem Falle auch keine darüber hinausgehend zu berücksichtigenden Rechte der AnwohnerInnen, auf die Rücksicht zu nehmen sei.
Da nun die Stadtverwaltung zu dem Schluss gekommen sei, dass der Antrag des Investors den Regeln des Baurechts folge, habe sie gar nicht anders gekonnt, als den Antrag zu genehmigen.
So weit so schlecht, aber was sich dem Laien dann nicht erschließt, und diese Frage wurde leider im Rat nicht gestellt:
Warum erklärte das Fachreferat B der Stadt Frechen am 25. Januar 2010 gegenüber dem früheren Eigentümer des Grundstückes, dass
Eine Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen … entlang der Straße gegeben (ist), allerdings nicht im Hinterland.Folgen wir der oben dargelegten Rechtsmeinung der Stadt, so wäre diese Intervention gegenüber dem Privateigentümer Quarzwerke unzulässig gewesen und hätte diesen Privateigentümer dazu veranlassen können, die Baugenehmigung gegen die Stadt einzuklagen.
Dem Folgeinvestor genehmigte die Stadt, sie konnte sich ja, so ihre Darstellung, nicht wehren, war selber Opfer des Baurechts, Baukörper, die die ursprünglich geplante Bebauung um ein Vielfaches überstieg.
So also kann der aktuelle Investor direkt am Rande des Rosmarparkes vierstöckig bauen.
Aber damit nicht genug: warum nur meint die Stadt in Berufung gegen die erzwungene Rücknahme der Baugenehmigung gehen zu müssen?
Und auch hier wurde das Problem ganz oben, sozusagen im Grundsätzlichen aufgehängt. Folgen wir dem Rechtsamt, so handelt es sich darum, dass die Stadt von der Richtigkeit der erteilten Baugenehmigung überzeugt ist. Es sei daher rechtsstaatlich gehandelt, wenn man, ausgehend von dieser Überzeugung, auch vor Gericht dafür einstehe. Die von der Stadt eingelegte Berufung sei somit in sich schlüssig, ja geradezu zwingend.
Nun ja, vom Recht haben zum Rechthaber ist es manchmal nur ein kleiner Schritt …
Aber weiter: Für den weiteren juristischen Fortgang ist es nun aber irrelevant, ob die Stadt an ihrer Berufung festhält, da der Investor auch in die Berufung gegangen ist. Nachvollziehbar, denn da ist ja zwischenzeitlich richtig viel Geld verbaut. Und wer bleibt schon gerne auf einer Ruine sitzen?
Die Stadt hätte also ihre Hände in den Schoss legen können. Wollte sie aber nicht weil, wir wissen ja, der Rechtsstaat zwingt die Stadt dazu ...
Es gibt aber, und hier liegt vermutlich der Hund begraben, einen ganz materiellen, sozusagen einen ganz einfachen Grund, warum die Stadt an der Berufung festhalten will:
Gegen falsche Entscheidungen, die jeder Verwaltung unterlaufen können, hat die Stadt eine Versicherung abgeschlossen. Die aber wird mögliche Schäden nur begleichen, wenn die Stadt von sich aus alles tut, um den Schaden zu minimieren. In diesem Falle hat sie nur wenige Handlungsoptionen. Sie muss, so argumentiert das Rechtsamt, alle Mittel ausschöpfen, um die erteilte Baugenehmigung zu retten. Also musste sie in die Berufung.
Über welchen Schaden wird dabei nun geredet? Geredet wird über den Schaden, den der Investor erleidet, wenn er nicht mehr weiterbauen darf, falls das Gericht die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung weiterhin als rechtswidrig betrachtet.
Die Stadt argumentierte aber, dass der Investor die Stadt vermutlich nicht in Regress nehme könne, da er ja auf eigene Rechnung baue, nachdem die Baugenehmigung kurz vor Weihnachten für rechtswidrig erklärt worden sei.
Man kann sich dann jedoch die Frage stellen, unter welchen rechtlichen Bedingungen der Investor bis zu diesem Zeitpunkt gebaut hat. Doch wahrscheinlich im Glauben an eine rechtsgültig erteilte Baugenehmigung. Das aber bedeutet, dass Großteile des aktuell stehenden Bauvolumens, sollte die Baugenehmigung rechtswidrig ergangen sein, eben doch zu Regressforderungen gegen die Stadt führen können.
Und mal ganz irdisch und bodenständig und ganz ohne den philosophischen Überbau gedacht: das würde doch erklären, warum der Stadt so an der Berufung gegen das Urteil gelegen ist.
Tja, manchmal sind die einfachen Erklärungen irgendwie die schlüssigsten.
Bleibt die Frage, ob die Verwaltung den Rat ausreichend und richtig informiert hat und ob die Ausführungen des Rechtsamtes nicht kürzer aber prägnanter hätten ausfallen können. Aber man hätte dann vermutlich darauf hinweisen müssen:
dass die Baugenehmigung wohl angreifbarer ist als die gesamten letzten Sitzungen behauptet,
dass man mögliche Regressansprüche fürchtet,
und dass man um die Risiken schon des längeren wusste.
So aber hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt ihre Berufung zurückziehen soll. Bleibt den Verantwortlichen nur, zu hoffen, dass der Investor „seine“ Baugenehmigung zurückerhält. Andernfalls werden viele Fragen zu beantworten sein.
Zum Weiterlesen: KStA v. 31.01.2013
Thema: Benzelrath
18. Januar 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Dank einer Veröffentlichung der Perspektive für Frechen, die kurzfristig wieder aus dem Netz genommen wurde, kommt etwas Licht ins Dunkel der Abläufe um die Genehmigung der Baumaßnahmen in der Sandstraße. (1)
Es ist kein schönes Licht.
Dafür lohnt es sich, in einem ersten Schritt den Verlauf der Ereignisse zu rekonstruieren:
Am 02. August 2011 fand ein Gespräch zwischen den Anwälten des Investors und der Stadtverwaltung statt. In diesem Gespräch muss bereits allen Beteiligten bereits ein geändertes Bauvorhaben (gegenüber der ursprünglichen Reihenhausbebauung) bekannt gewesen sein, denn die Anwälte formulierten im Schreiben vom 22. August 2011
Am 21. November 2011 dann wurden die AnwohnerInnen über die geänderten Planungen in Kenntnis gesetzt. Wobei, und dies erinnert an den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, unterbreiteten die Investoren der Stadt einen „Vorschlag“, wie mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren sei:
Und nun zum zweiten Teil des Problems, dem Zugang zum Rosmarpark, der durch das neue Gebäude entgültig verbaut ist:
Da hat der Bürgermeister laut KStA v. 19. September 2012 erklärt:
Im gleichen Zeitungsartikel erklärte Bürgermeister Meier im Fortgang:
Am 19. Oktober 2011 wurde durch die Stadtverwaltung ein Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen dem Investor und der Stadtverwaltung erstellt, in dem der Sachverhalt zurecht gerückt wird:
Es bestätigt sich also, dass die Stadtverwaltung keinerlei Interesse an der Wahrung der Interessen der Bevölkerung hatte. Um diesen Sachverhalt zu verschleiern wurden sowohl die Stadträte als auch die Öffentlichkeit bewußt falsch informiert.
Dies erlaubt es, auf den oben hergestellten Mappus-Vegleich zurückzukommen. Stefan Mappus wurde abgewählt. Mit Pauken und Trompeten. Davon hat aber nicht die andere große Volkspartei profitiert, der es in Baden-Württemberg wohl an der notwendigen Glaubwürdigkeit mangelte.
Das könnte hier anders sein, wenn die hiesige SPD sich als „Kümmerer-Partei“ (Hannelore Kraft) verstehen würde. Das war ja mal kurzfrisitg Programm unter dem ehemaligen Ortsvereinsvorsitzenden Carsten Peters („Kümmerer-Projekt“).
Aber inzwischen „kümmert“ sich die hiesige SPD vorrangig um die Folgen für den städtischen Haushalt:
____________
(1) Inzwischen hat die Perspektive ihren Antrag wieder auf der Homepage eingestellt
Es ist kein schönes Licht.
Dafür lohnt es sich, in einem ersten Schritt den Verlauf der Ereignisse zu rekonstruieren:
Am 02. August 2011 fand ein Gespräch zwischen den Anwälten des Investors und der Stadtverwaltung statt. In diesem Gespräch muss bereits allen Beteiligten bereits ein geändertes Bauvorhaben (gegenüber der ursprünglichen Reihenhausbebauung) bekannt gewesen sein, denn die Anwälte formulierten im Schreiben vom 22. August 2011
„… dass ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauvorhabens gegeben ist.“Unerklärlich bleibt dann aber, warum die Stadtverwaltung noch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauleitplanung vom 29. September 2011 die, wie ihr bekannt sein musste, gestoppten Planungen der Quartzwerke bekannt gab. Der Stadtverwaltung war zu diesem Zeitpunkt der neue Planungsstand bekannt.
Am 21. November 2011 dann wurden die AnwohnerInnen über die geänderten Planungen in Kenntnis gesetzt. Wobei, und dies erinnert an den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus, unterbreiteten die Investoren der Stadt einen „Vorschlag“, wie mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren sei:
„Dabei soll allerdings die Auffassung der Stadt Frechen ganz klar zum Ausdruck kommen, dass ein Anspruch auf die Genehmigung des Bauvorhabens gegeben ist. Es handelt sich also um eine sog. gebundene Entscheidung“.Mit anderen Worten: Investor und Stadtverwaltung waren sich bereits im August 2011 einig, wie es mit dem Grundstück Sandsttraße weitergehen sollte. Die Interessen der AnwohnerInnen hatten in diesem Spiel nichts verloren.
Und nun zum zweiten Teil des Problems, dem Zugang zum Rosmarpark, der durch das neue Gebäude entgültig verbaut ist:
Da hat der Bürgermeister laut KStA v. 19. September 2012 erklärt:
„Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört, wie Bürgermeister Hans-Willi Meier im Hauptausschuss einräumte.Diese Aussage ist nachweislich falsch, denn in dem oben zitierten Schreiben der Anwälte findet sich folgende Passage:
„Des Weiteren wurde erörtert, wie die Durchwegung des Grundstücks zu den dahinter liegenden Grünflächen auch in Zukunft erfolgen kann. Faktisch wird der Weg wie ein öffentlicher genutzt.Also: der Weg war Thema. Es war bekannt, dass er auf dem privaten Grundstück liegt und dass er aber wie ein öffentlicher Weg genutzt wird.
Im gleichen Zeitungsartikel erklärte Bürgermeister Meier im Fortgang:
„Wir haben leider keine Möglichkeit, den Weg zu erhalten“, so Meier.Auch diese Aussage ist nachweislich falsch, denn zumindest im August 2011 bestand von Seiten des Investors anscheinend noch die Bereitschaft, auf diese Flächen zu verzichten:
Hier sind Sie durchaus bereit, jene Fläche an die Stadt abzutreten, wobei dann die Stadt auch die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen mussAber, die Stadt wollte gar nicht!
Am 19. Oktober 2011 wurde durch die Stadtverwaltung ein Aktenvermerk über ein Gespräch zwischen dem Investor und der Stadtverwaltung erstellt, in dem der Sachverhalt zurecht gerückt wird:
Da in der Nähe weitere Zugangsmöglichkeiten zum Rosmarpark vorhanden sind, wird für den Erhalt des Weges keine zwingende Notwendigkeit gesehen. Folglich soll der Weg nach Beendigung der Baumaßnahme nicht wieder geöffnet werden.Damit war der Weg frei für die heutige Bebauung. Womit der Fußweg unwiderruflich weg ist.
Es bestätigt sich also, dass die Stadtverwaltung keinerlei Interesse an der Wahrung der Interessen der Bevölkerung hatte. Um diesen Sachverhalt zu verschleiern wurden sowohl die Stadträte als auch die Öffentlichkeit bewußt falsch informiert.
Dies erlaubt es, auf den oben hergestellten Mappus-Vegleich zurückzukommen. Stefan Mappus wurde abgewählt. Mit Pauken und Trompeten. Davon hat aber nicht die andere große Volkspartei profitiert, der es in Baden-Württemberg wohl an der notwendigen Glaubwürdigkeit mangelte.
Das könnte hier anders sein, wenn die hiesige SPD sich als „Kümmerer-Partei“ (Hannelore Kraft) verstehen würde. Das war ja mal kurzfrisitg Programm unter dem ehemaligen Ortsvereinsvorsitzenden Carsten Peters („Kümmerer-Projekt“).
Aber inzwischen „kümmert“ sich die hiesige SPD vorrangig um die Folgen für den städtischen Haushalt:
Die SPD-Fraktion Frechen registriert mit Sorge die Nachricht von der Aufhebung der Baugenehmigung an der Sandstraße.Es wäre schön gewesen, die hiesige SPD hätte sich mit eben dieser Sorge für die Nöte der BewohnerInnen der Sandstraße interessiert.
____________
(1) Inzwischen hat die Perspektive ihren Antrag wieder auf der Homepage eingestellt
Thema: Schulpolitik
16. Januar 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Frechen hat keine Hauptschule mehr!
Echt, die gibt es nicht mehr. Ist weg. Verschwunden.
Einfach so. Ohne Bescheid zu sagen.
Nein, ganz so ist es nicht, aber die Frechener Hauptschule hat reagiert. Wenn die Elternschaft keine Hauptschule mehr will, dann, so war wohl der Gedankengang, dann benennen wir uns einfach um.
Das mit den Eltern stimmt ja auch. Bei der letzten Elternbefragung der Grundschuleltern 2010 wollten gerade noch 2% ihre Kinder auf die Hauptschule schicken. Es ist nicht zu vermuten, dass sich diese Zahlen grundlegend verändert haben.
Nun aber gibt es keine Hauptschule mehr. Sondern eine „Ganztagsschule Herbertskaul“? Oder eine „Starkmacherschule“. Oder man spricht vereinfachend von „GHS“.

Auch die Homepage übt sich in Camouflage.

Man muss sich nur bis ins Impressum durchschlagen, um zu erfahren, was sich hinter „GHS“ verbirgt.

Genau: „Ganztagshauptschule Frechen“ und dann erklärt sich auch die Wortschöpfung der „Ganztagsschule“ – hat man einfach ein kleines Wort vergessen. Kann ja mal vorkommen.
Ebenso, wie man – unbewußt natürlich, ausversehen, unabsichtlich, klar doch – bei der Darstellung der auf der Schule zu erwerbenden Abschlüsse mit dem Realschulabschluss anfängt.

Ein zugegeben sehr hübscher Marketing-Gag. Stellt sich nur die Frage, ob Eltern sich dadurch hinter’s Licht führen lassen.
Wie wohl die Stadt auf diese „Umbennung“ reagieren wird? Werden die Eltern zukünftig gefragt, ob sie ihr Kind auf der „Ganztagsschule“ anmelden wollen?
Echt, die gibt es nicht mehr. Ist weg. Verschwunden.
Einfach so. Ohne Bescheid zu sagen.
Nein, ganz so ist es nicht, aber die Frechener Hauptschule hat reagiert. Wenn die Elternschaft keine Hauptschule mehr will, dann, so war wohl der Gedankengang, dann benennen wir uns einfach um.
Das mit den Eltern stimmt ja auch. Bei der letzten Elternbefragung der Grundschuleltern 2010 wollten gerade noch 2% ihre Kinder auf die Hauptschule schicken. Es ist nicht zu vermuten, dass sich diese Zahlen grundlegend verändert haben.
Nun aber gibt es keine Hauptschule mehr. Sondern eine „Ganztagsschule Herbertskaul“? Oder eine „Starkmacherschule“. Oder man spricht vereinfachend von „GHS“.

Auch die Homepage übt sich in Camouflage.

Man muss sich nur bis ins Impressum durchschlagen, um zu erfahren, was sich hinter „GHS“ verbirgt.

Genau: „Ganztagshauptschule Frechen“ und dann erklärt sich auch die Wortschöpfung der „Ganztagsschule“ – hat man einfach ein kleines Wort vergessen. Kann ja mal vorkommen.
Ebenso, wie man – unbewußt natürlich, ausversehen, unabsichtlich, klar doch – bei der Darstellung der auf der Schule zu erwerbenden Abschlüsse mit dem Realschulabschluss anfängt.

Ein zugegeben sehr hübscher Marketing-Gag. Stellt sich nur die Frage, ob Eltern sich dadurch hinter’s Licht führen lassen.
Wie wohl die Stadt auf diese „Umbennung“ reagieren wird? Werden die Eltern zukünftig gefragt, ob sie ihr Kind auf der „Ganztagsschule“ anmelden wollen?
Gegenentwürfe