Donnerstag, 3. Januar 2013
Thema: Inklusion
Zu Weihnachten hat das Thema Inklusion erstmalig höhere Wellen geschlagen. Ursächlich war die Erkenntnis, dass die Landesregierung eine Sonderregelung in einem Erlass zu den Schulgrößen von Förderschulen streichen will, wodurch eine Vielzahl von Förderschulen in ihrem Bestand gefährdet ist, da sie einfach zu klein sind.
Das grundsätzliche Problem der Debatte sind die erkennbar schrägen Frontstellungen, was einerseits einer Schulministerin, die den inneren Zusammenhang ihrer Maßnahmen nicht begründet und andererseits in der fehlenden Öffentlichkeit für das Thema Inklusion begründet sein mag.

Beginnen wir oben: Bund und Länder haben sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention zur Inklusion verpflichtet, wobei Inklusion ein sehr weit gefasster Begriff ist und die allumfassende gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe sowohl Behinderter, als auch (chronisch) Kranker und sozial Ausgegrenzter meint.
Das Recht auf Teilhabe wurde in der Konvention dahingehend erweitert, dass Staat und Gesellschaft sich verpflichtet haben, alles zu ermöglichen, um den Schwächsten der Gesellschaft diese Teilhabe zu ermöglichen.
Dies ist eine Pflicht für Staat, Länder und Kommunen.

In Bezug auf das Thema Schulen sagt die Konvention ganz einfach, dass alle behinderten Kinder im Regelschulsystem zu unterrichten sind. Sollen hiervon Ausnahmen gemacht werden, so sind diese im Grunde einzeln zu begründen.

Sonderschulmodelle für behinderte Kinder werden als das beschreiben, was sie sind: diskriminierend, da sie eben das Gegenteil einer umfassenden gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe verkörpern. Durch das Sonderschulsystem, beschönigend Förderschulsystem genannt, werden behinderten Kinder frühzeitig ausgegliedert und ausgegrenzt. Das ist diskriminierend.

Die Landesregierung verhandelt aktuell eine Schulrechtsreform die den Anforderungen der Konvention gerecht werden soll, wobei der aktuelle Entwurf nicht den Endruck einer ernsthaften Umsetzung der Konvention erweckt. Aber, noch wird ja verhandelt. Bestandteil dieses Reformprozesses ist die Richtlinie zur Größe von Förderschulen, die nicht unverbunden im Raum steht, sondern, so ist zu vermuten, ein wichtiges Ziel verfolgt: Vorhandene Förderschulen müssen geschlossen werden um die knappen Fachkräfte (SonderpädagogInnen, TherapeutInnen etc.), die in den Förderschulen arbeiten, den Regelschulen zur Verfügung stellen zu können. Denn je mehr behinderte Kinder im Regelschulsystem unterrichtet werden, desto dringlicher stellt sich die Frage, wie diese Kinder in Regelschulen vernünftig beschult werden sollen, wenn das Fachpersonal nicht zur Verfügung steht.

Die Schließung von Förderschulen ist so einerseits ein Ausfluss der Behindertenrechtskonvention und andererseits zwingend für eine erfolgreichen Umsetzung der Inklusion.

Nachdem nun behinderte Kinder nicht mehr ins Förderschulsystem gezwungen werden sollen, ist in allen Kommunen beobachtbar, dass die Anzahl der Kinder in den Förderschulen rückläufig ist. Die Schließung von Förderschulen wird also kommen. Die Richtlinie wird diesen Prozess beschleunigen, ja muss ihn beschleunigen, da heute schon Fachkräfte in Grundschulen fehlen, die sich adäquat um die dort eingeschulten Kinder mit Förderbedarf kümmern können.

An dieser Stelle erhofft man sich dann doch ein Gesetz, das die Konvention umsetzt, eine angemessene Unterrichtung der Öffentlichkeit und einen Landesinklusionsplan, mit dessen Hilfe für Inklusion geworben aber auch Inklusion vor Ort konkret umgesetzt wird.

Aber nun kommt der zweite Teil: Inklusion ist in der Öffentlichkeit bisher noch nicht angekommen, schlimmer noch, nicht verstanden.

So schreibt ein Redakteur des KStA in einem Kommentar:
„Das Problem am Schulrechtsänderungsgesetz ist, dass ein moralischer Grundsatz in verbindliches Recht umgewandelt wird, der Grundsatz aber von der Gesellschaft so noch nicht akzeptiert ist.“
Was ja nun komplett falsch ist, da es sich eben nicht um einen moralischen Grundsatz handelt, sondern um die rechtlich zwingende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Ergänzend schreibt der Redakteur, die Umsetzung im schulischen Bereich müsse schrittweise erfolgen, „Behutsam, damit die Gesellschaft folgen kann.“
Damit bewegen wir uns in eine argumentative Richtung, die die Umsetzung eines Menschenrechts vom „Good Will“ der Mehrheitsgesellschaft abhängig macht. Das jedoch widerspricht allen Grundsätzen.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

Aber eben darum scheint es momentan zu gehen. Die Mehrheitsgesellschaft hat sich in seinem Trennschulverfahren gemütlich eingerichtet. Die beiden Leserbriefe, die am 27.12.2012 im KStA zu diesem Thema veröffentlich wurden, sprechen eine deutliche Sprache, wie die Mehrheitsgesellschaft zu diesem Thema denkt. Man genieße das Gönnerhafte folgender Aussagen:
„Inklusion ist ein weiterer Eingriff von oben in unser Schulsystem, der ohne Rücksicht auf Verluste wieder nur ein einziges als ungerecht dargestelltes Phänomen beheben soll.“
„Eltern, für die das Lernergebnis ihrer Kinder im Vordergrund steht, werden durch die Vorstellung, dass Kinder mit Förderbedarf ohne Rücksicht auf die Art und Schwere der Behinderung aufgrund staatlicher Vorgaben in bestehende Schulen integriert werden sollen, irritiert.“
„Die Mitwirkung von Behinderten in Chören kann zu wunderbaren Ergebnissen führen, in einer Fußballmannschaft kann sich das nur schlecht vorstellen.“
„Schon die erste Antwort belegt die häufig von strengen Inklusionsbefürwortern betriebene Ideologisierung der Debatte mit den „bösen“ Förderschulen auf der einen und den „guten“ Regelsystemen auf der anderen Seite.“
Hier findet sich das ganze Argumentarium, um ein diskriminierendes System am Leben zu erhalten:

Inklusion ist ein als „ungerecht dargestelltes Phänomen“ – soll heißen, eigentlich existiert das dahinterliegende Problem gar nicht und zudem wird es nur als ungerecht dargestellt. Und dann wird noch „ohne Rücksicht auf Verluste“ an unserem Schulsystem herumgedoktert, mit anderen Worten: Inklusion wird Verluste hervorrufen, wird eine Verschlechterung des Schulsystems herbeiführen.

Eltern, für die das Lernergebnis zählt, werden bereits durch die Vorstellung eines gemeinsamen Unterrichts irritiert – mit anderen Worten: Inklusion und Lernen sind nicht gemeinsam vorstellbar, insbesondere dann nicht, wenn „ohne Rücksicht auf die Art und Schwere der Behinderung aufgrund staatlicher Vorgaben in bestehende Schulen integriert werden sollen“.

Geradezu überheblich dann aber die Feststellung, wo man Behinderte denn doch mal mitmachen lassen könnte: „Die Mitwirkung von Behinderten in Chören kann zu wunderbaren Ergebnissen führen …“. Ja da freuen sich die Behinderten aber, wenn der Normalo sich dazu herablässt und mit ihnen im Chor singt. Das verstehen Behinderte auch wirklich als Vollendung der gesellschaftlichen Integration!

Und zu guter Letzt ein Argument, das nicht fehlen darf: Inklusionsbefürworter „ideologisieren“ die Debatte – damit werden die Inklusionsbefürworter des Feldes verwiesen, denn mit Ideologen ist nicht zu diskutieren.

Ein Highlight für Genießer aus der Kölnischen Rundschau (Nachtrag vom 18.01.2013)

Erftstadts Schuldezernent Volker Erner hält ein flammendes Plädoyer: „Ich werde alles für den Erhalt der Schule tun.“ Er spricht von der Don-Bosco-Schule in Friesheim. Nach einem ersten Referentenentwurf des NRW-Schulministeriums wäre die Zukunft der Förderschule gefährdet. (...) 144 ist die Zahl, die für Aufregung sorgt. Hat eine Förderschule weniger Schüler, soll sie geschlossen werden. So sah es der Entwurf des Landesministeriums vor. Ein Sturm der Entrüstung folgte. Der Entwurf wurde vorerst zurückgezogen. Grund für die Zahl ist die sogenannte Inklusion. Behinderte Kinder sollen unter anderem in Regelschulen integriert werden.

"... sogenannte Inklusion..."
"Behinderte Kinder sollen unter anderem in Regelschulen integriert werden."


Ist es nicht toll! Nichts kapiert, aber Artikel schreiben dürfen!
Nein, es geht nicht um "unter anderem" und es geht nicht um die "sogenannte" Inklusion und es geht erst recht nicht um "Integration". Integration heißt, dass sich behinderte Kinder in die bestehenden Strukturen zu integrieren haben. Sollen sie sich also mal gefälligst anstrengen - die behinderten Kinder.

Inklusion heißt, dass die Strukturen so verändert werden müssen, dass behinderte Kinder gleich zu gleich im Regelschulsystem unterrichtet werden können.

Man nennt das einen Paradigmenwechsel!




Donnerstag, 20. Dezember 2012
Thema: Benzelrath
Am 18. Dezember hat die klagende Anwohnerin Recht bekommen. Womit niemand mehr gerechnet hatte, nachdem Stadt und Investor versucht haben, der Öffentlichkeit ihr fehlerhaftes Verhalten als korrekt in allen Details zu verkaufen.
Das Gericht hat es anders gesehen und die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung aufgehoben.
Der Investor hat seit diesem Tag ein größeres Problem. So wie er die Gebäude angefangen hat zu bauen, darf er nicht weiterbauen. Da er sich aber lange Zeit seiner Sache sicher sehr war, hat er - husch, husch - zwischenzeitlich bereits das zweite Obergeschoss erreicht. Ein Umplanen beim Stand des jetzt erreichten Baufortschrittes dürfte sich daher zu einem größeren Problem auswachsen. Vermutlich wäre Abreißen und Neuanfangen sogar die preiswertere Variante. Aber für echte Macher ist das ja ein Gesichtsverlust. Und vermutlich fühlen sich Investor und Bürgermeister als echte Macher.

Aber, dem Investor scheint das Risiko zu groß zu werden. Jeden Stein, den er jetzt verbaut, verbaut er auf eigenes Risiko. Kommt es zu einer Abrißverfügung, dann geht der Abriß dieses Teils des Baus auf seine Kosten.
Wer für die Kosten des Abriß des Teils aufzukommen hat, der errichtet wurde, als der Investor im Glauben handelte, im Besitz einer rechtsgültigen Baugenehmigung zu sein, das wissen die Götter. Und vermutlich selbst die noch nicht, denn auch diese Frage muss im Zweifelsfalle juristisch geklärt werden.

Und hier nun wird es ganz spannend - an dieser Auseinandersetzung werden weder Stadt noch Investor ein Interesse haben - ob aber ein weiteres Mal die AnwohnerInnen zum Opfertisch geführt werden können, das scheint nach dem Ausgang dieses Prozesses nicht mehr so eindeutig.

Seit heute 13:15 Uhr jedenfalls ruhen die Bauarbeiten.

Zum Nachlesen: KR v. 20.12.2012




Dienstag, 18. Dezember 2012
Thema: SPD
Spasseshalber habe ich einer weltbekannten Suchmaschine mitgeteilt, ich wolle alles zu „SPD-Frechen“ im Netz und da hat mich beinahe der Schlag getroffen:



Das Bild datiert vom 3. März 2005. Frau D’Moch-Schweren ist noch Frechener Parteivorsitzende und der Mann ganz links ist der damals noch wenige Tage amtierende Landtagsabgeordnete der SPD, Hardy Fuß. Am 2. Juni 2005 trat er wegen seiner Beteiligung am Kölner Müllskandal zurück.
Zwischenzeitlich ist er deswegen letztinstanzlich zu zwei Jahren und drei Monaten wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt worden.

Aber es ist schön, auf das Bild zu klicken und im zugehörigen Artikel heute noch lesen zu dürfen:
“Bis zur Wahl gilt unser Hauptengagement der Unterstützung von Hardy Fuß“, so Dieter Jung. „Die Förderung von Kindern und Jugendlichen als Zukunftssicherung ist dabei das zentrale Leitmotiv.“
Noch viel amüsanter finde ich aber diese Auflistung:
Vier Erwähnungen des Ortsvereins und im Anschluss regiert der Blog. Das korrespondiert mit dem internen Zählwerk.