Montag, 3. Dezember 2012
Da hat der Schulausschuss Ende vergangenen Jahres eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes (SEP) für die weiterführenden Schulen beantragt und einen solchen auch erhalten. Zumindest war dem Schulausschuss von den externen Gutachtern der Fa. Komplan ein solcher in der Junisitzung diesen Jahres präsentiert worden. Mit dem für viele überraschenden Ergebnis, dass einzig eine Gesamtschule die Frechener Schulprobleme lösen könne.
Die Frechener SPD hat die Zeichen der Zeit daraufhin erkannt und sich umorientiert: sie setzt sich nun für die Gesamtschule ein.
Die Frechener CDU weiß nicht was sie denken soll – bisher klang es aus ihren Reihen verdächtig nach: wir wollen eine Sekundarschule, aber die Stimmen sind leiser geworden. Öffentlich steht nur noch Frau Lehmann, sachkundige Bürgerin für die CDU im Schulausschuss, hinter der Sekundarschule. Assistiert wird ihr vom Kämmerer, der zugleich ihr Ehemann ist, denn der hat, ganz verantwortungsbewußter Haushälter, erklärt, dass die städtische Haushaltslage irgendwelche großen Sprünge beim Sanieren oder Neubauen von Schulen nicht zulasse. Das heißt: vergesst die Gesamtschule – wir haben keine Kohle.

Nun hat die Verwaltungsspitze aber ein Problem: Eine große Anzahl von Eltern will eine Gesamtschule. Möglichst schnell. Möglichst schon 2014.
Aber sagt Herr Lehmann, dessen Frau für die Sekundarschule ist, Geld darf es die kommenden Jahre nicht kosten. Und ohne Moos nix los – also soll alles so bleiben wie es ist. (Und wer weiß, vielleicht können wir ja in einigen Jahren auch wieder über eine Sekundarschule für Frechen sprechen, der Frau des Kämmerers wär’s nur recht.)

In dieser Situation gerät nun aber das Politische mit dem Haushalterischen in Konflikt, denn sollte sich ein Schuleintwicklungsplan klar für eine Gesamtschule aussprechen und sich zudem genügend Eltern finden, die ihre Kinder an dieser Schule anmelden wollen, so muss die Stadt handeln. Aber handeln will sie ja nicht, weil: Handeln kostet Geld. Und das mag ja der Kämmerer nicht, dessen Frau für eine Sekundarschule ist.

Weswegen Herr Uttecht, der zweite Beigordnete, den Schulentwicklungsplan mal auf die Schnelle umbenannt hat. Er spricht in der letzten Schulausschusssitzung von einer Machbarkeitsstudie, innerhalb des Tagesordnungspunkts der da lautet: „Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für Sek I und Sek II …“. Klingt zwar komisch ist aber so. Und dann zuckt er bedauernd mit den Schultern. Ohne echten Schulentwicklungsplan keine Gesamtschule, das ist leider, leider der rechtliche Rahmen und auch kurzfrisitg nicht zu ändern.

Und so ist allen geholfen, insbesonder der sachkundigen Bürgerin der CDU im Schulausschuss und ihrem Ehemann: sie kann weiterhin von der Sekundarschule träumen, er hat weniger Probleme mit dem von ihm zu verantwortenden Haushalt. Und die CDU als Ganzes darf auch aufatmen. Ein ihr wenig genehmes Thema kann vertagt werden.

Es fragt sich nur, warum der zweite Beigeordnete, der der SPD angehört, hierbei mitspielt.

Zum Weiterlesen:
Bericht aus der Schulausschusssitzung




Freitag, 30. November 2012
Thema: Benzelrath
Jetzt haben wir es offiziell: Die Art der Bebauung des Grundstücks Sandtraße 7-9 und das gesamte Procedere folgte laut Aussagen der Stadtverwaltung den Regeln des Baugesetzes.
Vermutlich ist das auch richtig. Als die AnwohnerInnen einer Bebauung zustimmten, hatten sie bereits verloren, denn diese Zustimmung beschränkte sich eben nicht auf die damals vorgeschlagenen 8 Reihenhäuser sondern diese Zustimmung hatte auch Rechtsgültigkeit für den nachfolgenden Investor, der an die Planungen des Vorsbesitzers nicht gebunden war. Wenn seine neue Bebauung den Regeln des Baugesetzes folgt, so ist den Anwohnern jeglicher Einfluss auf die Bebauung versagt.

Die politische Ebene bleibt davon jedoch unberührt. Das Bauwerk hätte nie diese Ausmaße annehmen können, wenn die Stadt sich die Rechte am Zugang zum Rosmarpark gesichert hätte. Es ist anzunehmen, dass dazu genügend Zeit gewesen wäre. Die Stadtverwaltung hatte daran kein Interesse. Und hinterher dürfen wir in der Verwaltungsvorlage lesen, dass
Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich (ist)
.
Nein, damit hat ehrlicherweise auch niemand gerechnet.

Die FDP forderte vor drei Monaten,
die Fläche des bestehenden Fußweges … zu erwerben bzw. durch ein Wegerecht zugunsten der Öffentlichkeit zu sichern.
Der Vorschlag kam im September 2012 natürlich zu spät und ging damals bereits an den Realitäten vorbei. Grundsätzlich aber wäre dies das richtige Vorgehen gewesen. Und wie wir den Ratsunterlagen aus dem Jahr 2011 entnehmen konnten, war der Verbindungsweg im Rahmen der Bauplanung ein Thema. Es hätte der Verwaltung also offen gestanden, hier regulierend einzugreifen.

Nun aber teilt uns die Verwaltung mit, dass eine Enteignung nicht möglich sei. Wer würde da widersprechen wollen? Nur, was will uns die Verwaltung damit sagen? Dass sie ernsthaft über eine Enteignung nachgedacht hätte? Für einen Fußweg? Für Straßen wird man in Frechen enteignet, nicht aber für einen Fußweg!
Nein, mit dieser Aussage wird der Öffentlichkeit bestenfalls der Eindruck eines ernsthaften Bemühens vermittelt, glaubhaft ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr. Die Frage, was die Stadt denn eigentlich getan hat, um den Fußweg für die Öffentlichkeit zu sichern, dieser Frage ist sie mit Verweis auf die Unmöglichkeit einer Enteignung aus dem Weg gegangen.
Die Stadt hat, dies ist eindeutig, berechtigte Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner durch konsequentes Nichthandeln missachtet. Den Interessen des Investors war damit gedient. Des einen Schaden ist des anderen Nutzen. Warum hier in der Stadt dieses Spiel immer zuungunsten der eigenen BürgerInnen ausgeht, darauf werden wir aber sicherlich keine Antwort erhalten.

Zum Nachlesen: KStA v. 30.11.2012




Freitag, 23. November 2012
Thema: Benzelrath
Ich greife auf einen Artikel zurück, der an dieser Stelle vor einem Monat veröffentlich worden ist.

Der Artikel fragte danach, ob der Ausschuss für Bau- und Vergabeangelegenheiten in Sachen Verbindungsweg zwischen Sandstraße und Rosmarpark angelogen worden ist.

Im Rahmen der umstrittenen Baumaßnahme auf dem Grundstück Sandstr. 7 war am 01.12.2011 im Ausschuss erklärt worden, beim Bau der beiden Wohnsilos bleibe der Verbindungsweg erhalten.
Vor wenigen Wochen dann, als klar wurde, dass der Weg verschwindet, erklärte unser aller Bürgermeister:
Die Stadt Frechen war bisher davon ausgegangen, dass der Weg ihr gehört …
Und nun wird dem Umweltausschuss am 15. November 2012 folgender Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:
Die Auswirkungen bezüglich des Fußweges zwischen Sandstraße und Rosmarpark sind im Baugenehmigungsverfahren mit in die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens eingeflossen. Der vorhandene Weg ist Teil des Baugrundstücks um damit im Eigentum des Grundstückseigentümers. Im Hinblick auf die grundgesetzlich verankerte Eigentumsgarantie ist Bauleitplanung mit teilweiser enteignender Wirkung zur Sicherung des Weges nicht möglich, zumal eine weitere Querverbindung zum Rosmarpark über den Heinz-Köhler-Weg vorhanden ist.
Also: Im Dezember 2011 wurde behauptet, der Weg bleibe erhalten. Ein Jahr später, der Weg ist inzwischen unwiderruflich weg, bequemt sich die Verwaltung dazu, aber erst auf ausdrückliche Nachfrage, einzugestehen, dass der Weg Eigentum des Grundstückseigentümers sei und nicht enteignet werden könne.
Und über dieses Wissen will die Stadtverwaltung vor einem Jahr noch nicht verfügt haben?