Thema: Opposition
23. März 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Sollte man irgendwann einmal geglaubt haben, die Rot-Grüne Koalition im NRW-Landtag würde auch auf die kommunale Ebene abfärben, so muss man für Frechen feststellen: Nein, da geht nichts zusammen.
Seit den Kommunalwahlen 2009 gibt es keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse mehr im Rat der Stadt Frechen. Aus der Landespolitik kennen wir das ja. Die „Koalition der Einladung“, wie Rot-Grün sich zu Beginn nannte, war knappe zwei Jahre erfolgreich. Eine sachliche Zusammenarbeit über die klaren Grenzen von Regierung und Opposition hinweg schien im Landtag möglich. Vor gut einer Woche scheiterte die Koalition an der Ablehnung des Haushalts durch rot-schwarz-gelb. Und so dürfen wir nun in wenigen Wochen ein weiteres Mal wählen.
Solche massiven Effekte sind natürlich auf kommunaler Ebene nicht zu erwarten, jedoch werden die Ergebnisse fehlender Eindeutigkeit vor Ort komplett unterschiedlich interpretiert und wahrgenommen - sowohl wenn man zwischen der Landes- und der Kommunalebene differenziert als auch, wenn man die Wahrnehmungen von Rot und Grün gegenüberstellt. Es gibt anscheinend keine Gemeinsamkeiten zwischen Rot und Grün:
Ganz anders die Interpretation der grünen Fraktion, die eine Rückkehr der großen Koalition konstatiert und sich von der sachlichen Zusammenarbeit seit Anfang 2011 ausgeschlossen sieht:
Da Eltern nur wenige direkte Rechte haben, um in der Kommunalpolitik ihre Interessen direkt einzubringen, sind sie auf die Hilfe von Parteien angewiesen. Im Bereich des Themenbereichs Sekundarschule / Gesamtschule hat sich einzig die Grüne Fraktion eindeutig auf Seiten der Gesamtschule platziert. Die SPD ist in dieser Frage wachsweich und laviert. Sie will sich nicht festlegen:
Jetzt wäre die Gelegenheit gewesen, zumindest den größten Schandfleck der Schule, die stinkenden Toilettenanlagen im 60erJahrelook kurzfristig zu sanieren. Die SPD hat es vorgezogen, zusammen mit der CDU ein Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen. Unter Haushaltsgesichtspunkten kostet das Gutachten 2012 50.000 Euro, die Sanierung hätte dieses Jahr mit vermutlich 400.000 Euro zu Buche geschlagen. Da ist der Ankauf des Kunstrasens in Bachem natürlich wichtiger.
Im Sinne großkoalitonärer Anwandlungen wurde der Antrag, 50.000 Euro Planungskosten in den Haushalt einzustellen, von den Fraktionen CDU und SPD gemeinsam gestellt.
In beiden Punkten ist die grüne Fraktion klarer. Sie forderte mit mehreren Anträgen die Einrichtung einer Gesamtschule und sie waren die einzigen, die an einer sofortigen Sanierung der Toilettenanlagen festhalten wollen:
Die Grünen machen der Frechener SPD die Meinungsführerschaft im Bereich Schulpolitik streitig und im Stadtteil Grube Carl, in der sozialdemokratischen Wahrnehmung eine SPD-Erfindung, punkten die Grünen mit ihrem Thema, dem Ausbau des ÖPNV. Auch hier hat die SPD einfach zu wenig getan, hat zugeschaut, wie das ursprüngliche Konzept des „Stadtteils der kurzen Wege“ zerstört wurde, aber hat aus dieser Entwicklung keine Schlussfolgerungen gezogen. Mit dem Ergebnis, dass der Autoverkehr sich zum größten Ärgernis im Stadtteil auswächst. Mehr ÖPNV alleine löst die Probleme nicht – aber immerhin: da gibt es eine Fraktion im Stadtrat, die nicht nur darüber nachdenkt, wie die Leiche „Verlängerung des Freiheitsrings“ wiederzubeleben ist.
Eine Politik nahe an den Menschen, das war mal die Stärke der SPD. Inzwischen belegt sie ein solches Vorgehen mit dem Verdikt des „Populismus“.
Wer sich also fragt, wie der Niedergang der SPD in Frechen zu erklären ist, der sollte an solchen Punkten ansetzen: wer ein „sich kümmern“ als Populismus diffamiert, muss sich nicht wundern, wenn die Menschen sich von solchen Parteien abwenden.
Seit den Kommunalwahlen 2009 gibt es keine eindeutigen Mehrheitsverhältnisse mehr im Rat der Stadt Frechen. Aus der Landespolitik kennen wir das ja. Die „Koalition der Einladung“, wie Rot-Grün sich zu Beginn nannte, war knappe zwei Jahre erfolgreich. Eine sachliche Zusammenarbeit über die klaren Grenzen von Regierung und Opposition hinweg schien im Landtag möglich. Vor gut einer Woche scheiterte die Koalition an der Ablehnung des Haushalts durch rot-schwarz-gelb. Und so dürfen wir nun in wenigen Wochen ein weiteres Mal wählen.
Solche massiven Effekte sind natürlich auf kommunaler Ebene nicht zu erwarten, jedoch werden die Ergebnisse fehlender Eindeutigkeit vor Ort komplett unterschiedlich interpretiert und wahrgenommen - sowohl wenn man zwischen der Landes- und der Kommunalebene differenziert als auch, wenn man die Wahrnehmungen von Rot und Grün gegenüberstellt. Es gibt anscheinend keine Gemeinsamkeiten zwischen Rot und Grün:
Erkennbar war, dass es allen Fraktionen daran gelegen ist, zielführend zu diskutieren und zu guten Ergebnissen zum Wohle Frechens zu kommen. Man merkt aber auch, dass in Frechen keine Partei die alleinige Mehrheit hat.So die Wahrnehmung der SPD in den Worten ihres Fraktionsvorsitzenden Günter Eilenberger.
Ganz anders die Interpretation der grünen Fraktion, die eine Rückkehr der großen Koalition konstatiert und sich von der sachlichen Zusammenarbeit seit Anfang 2011 ausgeschlossen sieht:
Klare Mehrheitsverhältnisse liegen hier in Frechen nicht vor. Das haben wir nach der Kommunalwahl 2009 begrüßt, da die beiden größeren Fraktionen gezwungen waren, mit uns und allen anderen das Gespräch zu suchen. In den Ausschüssen wurde sachorientierter, das heißt auch sachlicher, diskutiert und die Entscheidungen waren durchaus Kompromisse auf breiteren Füßen. Im zurückliegenden Jahr, also in 2011, schliefen diese Gespräche komplett ein, der Umgangston verschärfte sich und in den Diskussionen um unsere Vorschläge und Anträge konnten wir leider zu häufig keine Kompromissfähigkeit (…) erkennen. Stattdessen erlebten wir eine große Koalition von CDU und SPD. Äußerlich fechten Sie mit harten Bandagen, aber im Endeffekt sind Sie sich dann doch einig. Das sind für uns Schaukämpfe – wie bei diesem Haushalt.Auch Aussenstehende erkennen eher die Elemente einer großen Koalition von SPD und CDU, denn eine sachorientierte Politik über alle Fraktionen hinweg. Nur zu oft hatte man vergangenes Jahr das Gefühl, CDU und SPD hätten sich im Vorfeld bereits abgestimmt. Erinnert sei an die Idee der Einführung einer Sekundarschule, die zeitgleich und mit gleicher Tonalität von CDU und SPD in die Debatte eingebracht wurde. Es bedurfte des Einsatzes Frechener Eltern, um hier eine öffentliche Debatte zu erzwingen und das Thema Gesamtschule zumindest gleichwertig behandelt zu sehen.
Da Eltern nur wenige direkte Rechte haben, um in der Kommunalpolitik ihre Interessen direkt einzubringen, sind sie auf die Hilfe von Parteien angewiesen. Im Bereich des Themenbereichs Sekundarschule / Gesamtschule hat sich einzig die Grüne Fraktion eindeutig auf Seiten der Gesamtschule platziert. Die SPD ist in dieser Frage wachsweich und laviert. Sie will sich nicht festlegen:
Ein bedeutsames Thema im Bereich der weiterführenden Schulen ist die mögliche Einrichtung einer Gesamtschule oder Sekundarschule, um dem starken Wunsch nach längerem gemeinsamem Lernen Rechnung zu tragen. (…) Für Frechen wurde gerade ein Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse abgewartet werden müssen. Dann werden wir entscheiden, welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Ich mache keinen Hehl daraus: Die SPD steht einer Gesamtschule oder Sekundarschule sehr positiv gegenüber. Sie muss aber auch realisierbar sein und angenommen werden, sprich: die notwendige Zahl von Anmeldungen muss auch erfolgenEbenso wachsweich positionierte sich die SPD zum aktuellen Thema der Sanierung der Toilettenanlagen der Burgschule:
Schon lange gibt es Bedarfe an der Burgschule, den die SPD jahrelang in den Haushaltsberatungen dargestellt hat. Sei es für Räumlichkeiten für eine Schulküche oder weitere Räume für die Betreuung der Schulkinder. Deshalb ist zu begrüßen, dass jetzt ein Gesamtkonzept erarbeitet werden soll. In dessen Rahmen müssen zusätzliche Räume für die OGS geschaffen und auch die Toiletten angepackt werden.Es wird dabei aber verschwiegen, dass die SPD, wie auch die CDU und im Grunde der gesamte Rat, sich seit 2008 an keiner Stelle für die Burgschule eingesetzt hat. Die Burgschule wurde von allen einfach „vergessen“.
Jetzt wäre die Gelegenheit gewesen, zumindest den größten Schandfleck der Schule, die stinkenden Toilettenanlagen im 60erJahrelook kurzfristig zu sanieren. Die SPD hat es vorgezogen, zusammen mit der CDU ein Gesamtkonzept erarbeiten zu lassen. Unter Haushaltsgesichtspunkten kostet das Gutachten 2012 50.000 Euro, die Sanierung hätte dieses Jahr mit vermutlich 400.000 Euro zu Buche geschlagen. Da ist der Ankauf des Kunstrasens in Bachem natürlich wichtiger.
Im Sinne großkoalitonärer Anwandlungen wurde der Antrag, 50.000 Euro Planungskosten in den Haushalt einzustellen, von den Fraktionen CDU und SPD gemeinsam gestellt.
In beiden Punkten ist die grüne Fraktion klarer. Sie forderte mit mehreren Anträgen die Einrichtung einer Gesamtschule und sie waren die einzigen, die an einer sofortigen Sanierung der Toilettenanlagen festhalten wollen:
Nun zur Burgschule. In den letzten Wochen zeigte sich mit Deutlichkeit die angespannte Lage bei der Mittagsbetreuung. Das Thema liegt uns allen am Herzen und wir hoffen, dass schnell eine akzeptable Übergangslösung gefunden wird. Aber die Toiletten bleiben ein Trauerspiel. (…) Wir sind nicht gegen ein gut durchdachtes Gesamtkonzept für das gesamte Schulgelände, wollen aber die größten Mängel zeitnah abgestellt wissen. Bis zum Schuljahresende müssen Lösungen für eine hygienische Benutzungsmöglichkeit der Toiletten gefunden werden. Es eilt, wir haben keine Zeit zu verlieren.Zwischen den Zeilen jedoch wird deutlich, dass Frau Nußbergers Hinweis auf die „große Koalition“ nicht weit hergeholt sein kann, denn die SPD Frechen schießt scharf gegen die Grünen, insbesondere dann, wenn diese sich Themen annehmen, die doch, so die Wahrnehmung der SPD, ihre Themen sind:
Zu häufig erleben wir, dass einzelne Fraktionen aus Vereinbarungen ausbrechen und mit Anträgen auftreten, die einem kurzfristigen populistischen Impuls Rechnung tragen. (…) das führt zu nichts, so können wir nicht arbeiten! Einige Beispiele. Da wären die fast wöchentlichen Anträge der Grünen im Schulbereich,
Für den Busverkehr zur Grube Carl gilt für die SPD-Fraktion die Beschlusslage des Verkehrsausschusses, an die wir uns halten werden. Auch hier hat eine Fraktion mal wieder versucht, populistisch auszuscheren.so Herr Eilenberger.
Die Grünen machen der Frechener SPD die Meinungsführerschaft im Bereich Schulpolitik streitig und im Stadtteil Grube Carl, in der sozialdemokratischen Wahrnehmung eine SPD-Erfindung, punkten die Grünen mit ihrem Thema, dem Ausbau des ÖPNV. Auch hier hat die SPD einfach zu wenig getan, hat zugeschaut, wie das ursprüngliche Konzept des „Stadtteils der kurzen Wege“ zerstört wurde, aber hat aus dieser Entwicklung keine Schlussfolgerungen gezogen. Mit dem Ergebnis, dass der Autoverkehr sich zum größten Ärgernis im Stadtteil auswächst. Mehr ÖPNV alleine löst die Probleme nicht – aber immerhin: da gibt es eine Fraktion im Stadtrat, die nicht nur darüber nachdenkt, wie die Leiche „Verlängerung des Freiheitsrings“ wiederzubeleben ist.
Eine Politik nahe an den Menschen, das war mal die Stärke der SPD. Inzwischen belegt sie ein solches Vorgehen mit dem Verdikt des „Populismus“.
Wer sich also fragt, wie der Niedergang der SPD in Frechen zu erklären ist, der sollte an solchen Punkten ansetzen: wer ein „sich kümmern“ als Populismus diffamiert, muss sich nicht wundern, wenn die Menschen sich von solchen Parteien abwenden.
Thema: Inklusion
20. März 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Schon lange nichts mehr zum Thema Inklusion veröffentlich auf www.Bildungsklick.de fand ich folgendes Interview mit Dr. Reinald Eichholz
21.02.2012 - (red) Die Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen haben einen Antragsentwurf vorgelegt, der "Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" benennt. Wird damit die Inklusion gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung realisiert? Das wollte Brigitte Schumann von dem Juristen, ehemaligen Kinderbeauftragten der Landesregierung NRW und Mitglied in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, Dr. Reinald Eichholz wissen.
Herr Eichholz, haben Sie den Eindruck, dass die Parlamentarier verstanden haben, was Inklusion bedeutet und wozu die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Bundesländer und damit auch NRW verpflichtet?
Reinald Eichholz: Ich bin Ratgeber weder des Parlaments, noch der Parteien, noch der Landesregierung; aber ich habe natürlich eine persönliche Meinung, die ich gern auch zu Protokoll gebe. Dabei ist vorauszuschicken, dass im Moment noch niemand abschließend sagen kann, wie das "inklusive Bildungssystem" der Zukunft wirklich aussieht. Insofern steht auch meine Meinung unter dem Vorbehalt, morgen schlauer zu sein.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass in der gegenwärtigen Bildungsdiskussion der umfassende Anspruch der Menschenrechtskonventionen noch gar nicht angekommen ist und deswegen auch die völkerrechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung nicht präsent sind. Man gewöhnt sich aufgrund der Behindertenrechtskonvention an, bei Inklusion nur an die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu denken. Sobald man sich den menschenrechtlichen Hintergrund klar macht, steht aber fest: Inklusion meint alle. Jedes Kind hat das Recht dazu zu gehören, und zwar unabhängig von jeder Art der Verschiedenheit. Die Konvention verlangt, dass das nicht nur als verbindliche Vorgabe anerkannt wird; dieses Recht soll sich den Kindern im Schulalltag als "sense of belonging", als Gefühl der Zugehörigkeit, mitteilen, nicht zuletzt eine Frage gelebter Demokratie. Die "Kultur des Behaltens" ist dafür eine gute Richtung.
Derzeit erleben wir, dass z.B. Gymnasien und Realschulen als inklusiv bezeichnet werden oder sich selbst so bezeichnen, wenn sie Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Würden Sie sagen, dass dies eine unangemessene Verwendung des Begriffs "inklusiv" ist, die den eigentlichen politischen Auftrag verwässert?
Reinald Eichholz: Durchaus. Es geht auch nicht darum, dass einzelne Schulen "inklusiv werden wollen" und andere wie bisher bleiben, sondern die Menschenrechtskonventionen verlangen Inklusion auf Dauer von allen Schulen, auch wo es gar nicht um Menschen mit Behinderung, sondern um Abtrennung und Ausgrenzung auch anderer Art geht. Nötig ist eine grundlegend andere Einstellung zur Verschiedenartigkeit und Vielfalt - mit Auswirkungen, die tatsächlich das ganze System betreffen bis hin zu Bildungsstandards und Fragen des Bewertungs- und Berechtigungswesens. Die dahinter stehenden Normvorstellungen widersprechen dem "Geist der Konvention".
Mit unseren Normierungen konstruieren wir aus Vielfalt Abweichungen und für den Umgang damit stehen uns hierarchische Kategorien und selektive Strukturen zur Verfügung, die aus Differenz Ungleichheit herstellen und sozialen Ausschluss befördern.
Aus solchen Gründen habe ich auch Bedenken gegen die Annahme, Inklusion verwirkliche sich in der bloßen Zusammenführung von Regel- und Sondereinrichtungen. Dass Zusammenarbeit nötig ist, liegt auf der Hand. Ziel muss aber ein Drittes sein: eine "inklusive Pädagogik", die mehr ist als Regelpädagogik plus Behindertenpädagogik, die vielmehr ein Grundkonzept (auch für Ausbildungsstätten und Fortbildung) entwirft für den Umgang mit Heterogenität, wie wir sie heute in allen Schulen jeden Tag vorfinden. Dann wird sich auch der Sprachgebrauch ändern, so dass "Leistungsträger" nicht nur die an unseren "Normalvorstellungen" gemessenen Kinder sind, sondern jedes Kind auf seine Weise, wenn sein Potenzial unterstützt wird.
Kein Bundesland hat bislang den Mut zu einer wirklich umfassenden, menschenrechtlich ausgerichteten Reform. Rot-Grün in NRW will wenigstens den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf landesgesetzlich verankern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich bundesweit umschaut. Was ist dagegen zu sagen?
Reinald Eichholz: Bisher ist ganz allgemein beim Umgang mit völkerrechtlichen Verträgen noch nicht hinreichend klar, dass wir längst Staatenverpflichtungen haben, die auch die Länder binden. Und auch der Individualanspruch des einzelnen Kindes, "nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen zu werden", ist bereits geltendes Recht. Wenn also z. B. die Eckpunkte einen allgemeinen Rechtsanspruch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschränken, indem sie mit den Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 13/14 beginnen, dann ist dieser Schritt allein politischem Pragmatismus beim Umbau des Systems geschuldet. Das Ziel der Konvention ist das nicht. Im Übrigen aber hat das einzelne Kind mit einer Behinderung, das eine allgemeine Schule besuchen will, bereits heute "auf allen Ebenen" einen einklagbaren Anspruch. Ich weiß, dass einzelne Gerichte das bisher anders gesehen haben, pflichte aber dem Schulrechtler Herrmann Avenarius bei: Keineswegs sei gesagt, dass die Gerichte auch künftig "sämtlich so entscheiden wie der VGH Kassel und das OVG Lüneburg. Das letzte Wort wird vermutlich ohnehin das Bundesverwaltungsgericht sprechen". Ich gehe jedoch davon aus, dass das Schulministerium bestrebt ist, konkrete Einzelfälle auch als solche zu behandeln und eine Lösung zu unterstützen. Im Konfliktfall würde ich Eltern aber durchaus ermutigen, den Klageweg zu beschreiten – mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung, wenn man bedenkt, dass die Rechtsprechung bisher wiederholt anders entschieden hat. .
Welche Bedenken kommen Ihnen noch, wenn Sie sich die Eckpunkte ansehen?
Reinald Eichholz: Die Folge einer zu engen Sicht auf Inklusion ist, dass sehr leicht Weichenstellungen erfolgen, die Augenblicksnöte zu zementieren drohen. "Vorreiterschulen", "Schwerpunktschulen" oder "Kompetenzzentren neuer Art" mögen in einer Übergangssituation vertretbar sein; gerade im Rahmen der Schulentwicklungsplanung muss aber klargestellt werden, das dies nur vorübergehende Lösungen sein können und das Ziel im Sinne der Konvention nur das "inklusive System" als Ganzes sein kann.
Und wie beurteilen Sie den Verzicht auf Prozesssteuerung auf Landesebene zugunsten eines Elternwahlrechts, von dem abhängt, wie sich die Angebote für Kinder mit Behinderungen in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW entwickeln?
Reinald Eichholz: Das Wahlverhalten der Eltern hat eine verhängnisvolle Sicht der Rechte des Kindes zur Folge. Politisch ist der Blick auf die Eltern verständlich. Vernachlässigt wird aber, dass der Rechtsträger des Inklusionsanspruchs nicht die Eltern sind, sondern das Kind, dessen Stellung im System viel genauer ins Auge gefasst werden müsste und entsprechende Vorgaben der Landesregierung erfordert. Kinderrechtskonvention und Behindertenrechtskonvention fordern übereinstimmend, dies mit Vorrang zu berücksichtigen. Daran sind – einschließlich des Rechts auf Inklusion – auch die Eltern gebunden. Ihr Recht nach Art. 6 Grundgesetz besteht darin, eine Bevormundung durch den Staat zurückweisen zu können. Für das Kind aber sind sie pflichtgebundene Treuhänder. Deshalb wird zu Recht über das AOSF-Verfahren nachgedacht. Es kann das Ziel aber nicht allein die Verlagerung diagnostischer Verfahren in die Schulen sein; erforderlich ist vielmehr die Umwandlung in ein Beratungsverfahren, das nicht nur 'Beteiligung' der Eltern gestattet, sondern deren treuhänderische Entscheidungskompetenz im Interesse des Kindes respektiert. Würde man dies als "Wunsch- und Wahlrecht" der Eltern missverstehen, entsteht die Gefahr, dass einem der gesamte Prozess entgleitet und das Ziel der Konvention verfehlt wird.
Andere kritische Stimmen wie die GEW vermissen konkrete Angaben zu den personellen und sonstigen Rahmenbedingungen. Die Regierungsfraktionen sprechen diesbezüglich lediglich diverse Prüfaufträge an die Landesregierung aus.
Ich sehe ein grundsätzliches Problem darin, dass allgemein nur darüber nachgedacht wird, wie die "Regelschulen" durch "sonderpädagogische Kompetenz" aufgerüstet werden können. Der umfassende Ansatz der Konvention verlangt mehr. Auch wenn die Einschränkung gilt, dass die Konvention nur nach Maßgabe der "verfügbaren Mittel" umzusetzen ist, muss doch wenigstens das Ziel klar benannt und darauf bezogen werden, welche Ressourcen auf Dauer erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Einwände der GEW. Es wäre zum Schaden für das System und die Kinder, wenn Inklusion durchgesetzt würde, ohne die strukturell erforderlichen Schritte personell und räumlich abzusichern. Das Teammodell beispielsweise hängt sonst in der Luft. Die bisherigen Finanzierungsmodelle sind unzureichend, defizitorientiert und stigmatisierend. Weitergedacht werden sollten die Modelle, die eine systembezogene Finanzierung ermöglichen
Zur Person:Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" - Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Bad Heilbrunn 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.
Aus: http://bildungsklick.de/a/82558/mehr-als-regelschule-plus-behindertenpaedagogik/
21.02.2012 - (red) Die Regierungsfraktionen der SPD und der Grünen haben einen Antragsentwurf vorgelegt, der "Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" benennt. Wird damit die Inklusion gemäß der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung realisiert? Das wollte Brigitte Schumann von dem Juristen, ehemaligen Kinderbeauftragten der Landesregierung NRW und Mitglied in der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, Dr. Reinald Eichholz wissen.
Herr Eichholz, haben Sie den Eindruck, dass die Parlamentarier verstanden haben, was Inklusion bedeutet und wozu die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Bundesländer und damit auch NRW verpflichtet?
Reinald Eichholz: Ich bin Ratgeber weder des Parlaments, noch der Parteien, noch der Landesregierung; aber ich habe natürlich eine persönliche Meinung, die ich gern auch zu Protokoll gebe. Dabei ist vorauszuschicken, dass im Moment noch niemand abschließend sagen kann, wie das "inklusive Bildungssystem" der Zukunft wirklich aussieht. Insofern steht auch meine Meinung unter dem Vorbehalt, morgen schlauer zu sein.
Insgesamt habe ich den Eindruck, dass in der gegenwärtigen Bildungsdiskussion der umfassende Anspruch der Menschenrechtskonventionen noch gar nicht angekommen ist und deswegen auch die völkerrechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung nicht präsent sind. Man gewöhnt sich aufgrund der Behindertenrechtskonvention an, bei Inklusion nur an die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung zu denken. Sobald man sich den menschenrechtlichen Hintergrund klar macht, steht aber fest: Inklusion meint alle. Jedes Kind hat das Recht dazu zu gehören, und zwar unabhängig von jeder Art der Verschiedenheit. Die Konvention verlangt, dass das nicht nur als verbindliche Vorgabe anerkannt wird; dieses Recht soll sich den Kindern im Schulalltag als "sense of belonging", als Gefühl der Zugehörigkeit, mitteilen, nicht zuletzt eine Frage gelebter Demokratie. Die "Kultur des Behaltens" ist dafür eine gute Richtung.
Derzeit erleben wir, dass z.B. Gymnasien und Realschulen als inklusiv bezeichnet werden oder sich selbst so bezeichnen, wenn sie Kinder mit Behinderungen aufnehmen. Würden Sie sagen, dass dies eine unangemessene Verwendung des Begriffs "inklusiv" ist, die den eigentlichen politischen Auftrag verwässert?
Reinald Eichholz: Durchaus. Es geht auch nicht darum, dass einzelne Schulen "inklusiv werden wollen" und andere wie bisher bleiben, sondern die Menschenrechtskonventionen verlangen Inklusion auf Dauer von allen Schulen, auch wo es gar nicht um Menschen mit Behinderung, sondern um Abtrennung und Ausgrenzung auch anderer Art geht. Nötig ist eine grundlegend andere Einstellung zur Verschiedenartigkeit und Vielfalt - mit Auswirkungen, die tatsächlich das ganze System betreffen bis hin zu Bildungsstandards und Fragen des Bewertungs- und Berechtigungswesens. Die dahinter stehenden Normvorstellungen widersprechen dem "Geist der Konvention".
Mit unseren Normierungen konstruieren wir aus Vielfalt Abweichungen und für den Umgang damit stehen uns hierarchische Kategorien und selektive Strukturen zur Verfügung, die aus Differenz Ungleichheit herstellen und sozialen Ausschluss befördern.
Aus solchen Gründen habe ich auch Bedenken gegen die Annahme, Inklusion verwirkliche sich in der bloßen Zusammenführung von Regel- und Sondereinrichtungen. Dass Zusammenarbeit nötig ist, liegt auf der Hand. Ziel muss aber ein Drittes sein: eine "inklusive Pädagogik", die mehr ist als Regelpädagogik plus Behindertenpädagogik, die vielmehr ein Grundkonzept (auch für Ausbildungsstätten und Fortbildung) entwirft für den Umgang mit Heterogenität, wie wir sie heute in allen Schulen jeden Tag vorfinden. Dann wird sich auch der Sprachgebrauch ändern, so dass "Leistungsträger" nicht nur die an unseren "Normalvorstellungen" gemessenen Kinder sind, sondern jedes Kind auf seine Weise, wenn sein Potenzial unterstützt wird.
Kein Bundesland hat bislang den Mut zu einer wirklich umfassenden, menschenrechtlich ausgerichteten Reform. Rot-Grün in NRW will wenigstens den Rechtsanspruch auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf landesgesetzlich verankern. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wenn man sich bundesweit umschaut. Was ist dagegen zu sagen?
Reinald Eichholz: Bisher ist ganz allgemein beim Umgang mit völkerrechtlichen Verträgen noch nicht hinreichend klar, dass wir längst Staatenverpflichtungen haben, die auch die Länder binden. Und auch der Individualanspruch des einzelnen Kindes, "nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen zu werden", ist bereits geltendes Recht. Wenn also z. B. die Eckpunkte einen allgemeinen Rechtsanspruch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschränken, indem sie mit den Klassen 1 und 5 ab dem Schuljahr 13/14 beginnen, dann ist dieser Schritt allein politischem Pragmatismus beim Umbau des Systems geschuldet. Das Ziel der Konvention ist das nicht. Im Übrigen aber hat das einzelne Kind mit einer Behinderung, das eine allgemeine Schule besuchen will, bereits heute "auf allen Ebenen" einen einklagbaren Anspruch. Ich weiß, dass einzelne Gerichte das bisher anders gesehen haben, pflichte aber dem Schulrechtler Herrmann Avenarius bei: Keineswegs sei gesagt, dass die Gerichte auch künftig "sämtlich so entscheiden wie der VGH Kassel und das OVG Lüneburg. Das letzte Wort wird vermutlich ohnehin das Bundesverwaltungsgericht sprechen". Ich gehe jedoch davon aus, dass das Schulministerium bestrebt ist, konkrete Einzelfälle auch als solche zu behandeln und eine Lösung zu unterstützen. Im Konfliktfall würde ich Eltern aber durchaus ermutigen, den Klageweg zu beschreiten – mit kompetenter anwaltlicher Unterstützung, wenn man bedenkt, dass die Rechtsprechung bisher wiederholt anders entschieden hat. .
Welche Bedenken kommen Ihnen noch, wenn Sie sich die Eckpunkte ansehen?
Reinald Eichholz: Die Folge einer zu engen Sicht auf Inklusion ist, dass sehr leicht Weichenstellungen erfolgen, die Augenblicksnöte zu zementieren drohen. "Vorreiterschulen", "Schwerpunktschulen" oder "Kompetenzzentren neuer Art" mögen in einer Übergangssituation vertretbar sein; gerade im Rahmen der Schulentwicklungsplanung muss aber klargestellt werden, das dies nur vorübergehende Lösungen sein können und das Ziel im Sinne der Konvention nur das "inklusive System" als Ganzes sein kann.
Und wie beurteilen Sie den Verzicht auf Prozesssteuerung auf Landesebene zugunsten eines Elternwahlrechts, von dem abhängt, wie sich die Angebote für Kinder mit Behinderungen in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW entwickeln?
Reinald Eichholz: Das Wahlverhalten der Eltern hat eine verhängnisvolle Sicht der Rechte des Kindes zur Folge. Politisch ist der Blick auf die Eltern verständlich. Vernachlässigt wird aber, dass der Rechtsträger des Inklusionsanspruchs nicht die Eltern sind, sondern das Kind, dessen Stellung im System viel genauer ins Auge gefasst werden müsste und entsprechende Vorgaben der Landesregierung erfordert. Kinderrechtskonvention und Behindertenrechtskonvention fordern übereinstimmend, dies mit Vorrang zu berücksichtigen. Daran sind – einschließlich des Rechts auf Inklusion – auch die Eltern gebunden. Ihr Recht nach Art. 6 Grundgesetz besteht darin, eine Bevormundung durch den Staat zurückweisen zu können. Für das Kind aber sind sie pflichtgebundene Treuhänder. Deshalb wird zu Recht über das AOSF-Verfahren nachgedacht. Es kann das Ziel aber nicht allein die Verlagerung diagnostischer Verfahren in die Schulen sein; erforderlich ist vielmehr die Umwandlung in ein Beratungsverfahren, das nicht nur 'Beteiligung' der Eltern gestattet, sondern deren treuhänderische Entscheidungskompetenz im Interesse des Kindes respektiert. Würde man dies als "Wunsch- und Wahlrecht" der Eltern missverstehen, entsteht die Gefahr, dass einem der gesamte Prozess entgleitet und das Ziel der Konvention verfehlt wird.
Andere kritische Stimmen wie die GEW vermissen konkrete Angaben zu den personellen und sonstigen Rahmenbedingungen. Die Regierungsfraktionen sprechen diesbezüglich lediglich diverse Prüfaufträge an die Landesregierung aus.
Ich sehe ein grundsätzliches Problem darin, dass allgemein nur darüber nachgedacht wird, wie die "Regelschulen" durch "sonderpädagogische Kompetenz" aufgerüstet werden können. Der umfassende Ansatz der Konvention verlangt mehr. Auch wenn die Einschränkung gilt, dass die Konvention nur nach Maßgabe der "verfügbaren Mittel" umzusetzen ist, muss doch wenigstens das Ziel klar benannt und darauf bezogen werden, welche Ressourcen auf Dauer erforderlich sind.
Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Einwände der GEW. Es wäre zum Schaden für das System und die Kinder, wenn Inklusion durchgesetzt würde, ohne die strukturell erforderlichen Schritte personell und räumlich abzusichern. Das Teammodell beispielsweise hängt sonst in der Luft. Die bisherigen Finanzierungsmodelle sind unzureichend, defizitorientiert und stigmatisierend. Weitergedacht werden sollten die Modelle, die eine systembezogene Finanzierung ermöglichen
Zur Person:Dr. Brigitte Schumann war 16 Jahre Lehrerin an einem Gymnasium, zehn Jahre Bildungspolitikerin und Mitglied des Landtags von NRW. Der Titel ihrer Dissertation lautete: "Ich schäme mich ja so!" - Die Sonderschule für Lernbehinderte als "Schonraumfalle" (Bad Heilbrunn 2007). Derzeit ist Brigitte Schumann als Bildungsjournalistin tätig.
Aus: http://bildungsklick.de/a/82558/mehr-als-regelschule-plus-behindertenpaedagogik/
Thema: Burgschule
19. März 12 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Es gibt ja die verschiedensten Gründe, sich bei der kommenden Wahl für die eine oder die andere Partei zu entscheiden. Sicherlich nicht der schlechteste Grund ist das Verhalten der Parteien in der leidigen Sanierungsfrage der Burgschule. Nachdem alle Parteien 2008 und 2009 erklärten, es handle sich um eine Frage der Menschenwürde, dass die Kinder wieder ordentliche Toiletten erhalten, kann man als Vater eines betroffenen Kindes 2012 ja mal genauer nachfragen, welchen Wert die Menschenwürde der Kinder der Burgschule für die Frechener Parteien und die KandidatInnen bei der kommenden Landtagswahl hat. Genau dies hat ein Vater getan. Er hat die Fraktionen und Parteien angeschrieben und folgende Fragen gestellt:
Und, überraschenderweise tagt ja morgen noch der Rat der Stadt Frechen und will den Haushalt für das laufende Jahr beschließen. Das wäre ja die Gelegenheit, um nur wenige Wochen vor der Wahl Flagge zu zeigen und zu belegen, dass Stadtverwaltung und Politik bereit sind, aus vergangenen Fehlern zu lernen.
Es fiel der Stadt nicht schwer, der Johannesschule über 4 Millionen für den Ausbau zuzusagen – ohne dass darüber öffentlich gestritten werden musste, da erhalten Sportvereine Kunstrasenplätze finanziert, obwohl deren Plätze noch nicht einmal sanierungsreif sind, aber 400.000 Euro für die Sanierung der Sanitäranlagen der Burgschule, dafür hat die Stadt kein Geld übrig. Da wird nach Ausflüchten gesucht, da werden Hilfsargumente gestrickt, da windet man sich und duckt sich weg.
Muss man sich wundern, wenn die Eltern betroffener Kinder ihre Wahlentscheidung vom konkreten Verhalten der Stadträte und KandidatInnen für den Landtag abhängig machen wollen?
Unsere politischen VertreterInnen haben es hier selber in der Hand, wie sie wahrgenommen werden wollen – es muss ihnen nur bewusst sein, dass ihr Verhalten registriert und sanktioniert werden wird.
- Wofür stehen die einzelnen politischen Parteien, deren Landtagskandidaten und Ratsfraktionen in Zusammenhang mit der Bildungspolitik für die Burgschule?
- Wann erfolgt die längst überfällige Sanierung der Toilettenanlagen der Burgschule, und wann wird diese abgeschlossen sein?
- Wann kann (im Gegensatz zur Vergangenheit) – endlich von einer Verlässlichkeit städtischer Zusagen ausgegangen werden, indem entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden und eine konkrete (angesichts der Dringlichkeit zeitlich zu straffende) Planung und Umsetzung erfolgt, statt es (allenfalls) bei bloßen Absichtserklärungen zu belassen
- Wie wird die bisherige Priorisierung anderweitiger Projekte erklärt, die erkennbar nicht annähernd von gleicher Dringlichkeit sind?
Und, überraschenderweise tagt ja morgen noch der Rat der Stadt Frechen und will den Haushalt für das laufende Jahr beschließen. Das wäre ja die Gelegenheit, um nur wenige Wochen vor der Wahl Flagge zu zeigen und zu belegen, dass Stadtverwaltung und Politik bereit sind, aus vergangenen Fehlern zu lernen.
Es fiel der Stadt nicht schwer, der Johannesschule über 4 Millionen für den Ausbau zuzusagen – ohne dass darüber öffentlich gestritten werden musste, da erhalten Sportvereine Kunstrasenplätze finanziert, obwohl deren Plätze noch nicht einmal sanierungsreif sind, aber 400.000 Euro für die Sanierung der Sanitäranlagen der Burgschule, dafür hat die Stadt kein Geld übrig. Da wird nach Ausflüchten gesucht, da werden Hilfsargumente gestrickt, da windet man sich und duckt sich weg.
Muss man sich wundern, wenn die Eltern betroffener Kinder ihre Wahlentscheidung vom konkreten Verhalten der Stadträte und KandidatInnen für den Landtag abhängig machen wollen?
Unsere politischen VertreterInnen haben es hier selber in der Hand, wie sie wahrgenommen werden wollen – es muss ihnen nur bewusst sein, dass ihr Verhalten registriert und sanktioniert werden wird.
Gegenentwürfe