Donnerstag, 11. Juni 2015
Die Gesamtschule wird kommen – im Februar 2016 werden sich die Frechener Eltern entscheiden dürfen, ob sie ihr Kind an der Geamtschule anmelden oder nicht. Die Gesamtschule wird von der Bezirksregierung genehmigt werden, wenn mindestens 100 Frechener Kinder angemeldet werden.

Die gestern im Schulausschuss vorgestellte Elternbefragung lässt keinen Zweifel, dass diese Zahlen erreicht werden. Von den Eltern der jetzigen Drittklässler haben schon 100 Eltern erklärt, dass sie ihr Kind sicher an einer Frechener Gesamtschule anmelden werden. Weitere 128 Eltern können es sich zumindest vorstellen (Anwortoption „ja, vielleicht“).



Die Stadtverwaltung hat sich nun zur Schulgröße eindeutig positioniert. Sie wird bei der Bezirksregierung die Genehmigung einer vierzügigen Gesamtschule beantragen. Vierzügigkeit bedeutet: 112 Frechener Kinder können auf einen Platz an der Gesamtschule hoffen.
Und der Rest? Hier nun beginnt das politische Spiel. Reicht die geplante Vierzügigkeit überhaupt?

Noch im Januar 2015 erklärte die Verwaltung in einer Vorlage, dass die Elternbefragung zwar nicht rechtlich zwingend sei, aber Auskunft über den Elternwillen gäbe. Wichtig der nachfolgende Satz:
Für Frechen ist darüber hinaus über die Elternbefragung die Frage der Zügigkeit einer neuen Gesamtschule und der anderen Schulformen zu klären.
Man könnte daraus schlussfolgern, dass die Verwaltung sich die Zügigkeit der neuen Gesamtschule dahingehend offen halten würde, um den in der Elternbefragung dokumentierten Elternwillen zu befriedigen. Dem ist aber nicht so. Auf die Vierzügigkeit war die Verwaltung bereits vor der Elternbefragung festgelegt, da das Hauptschulgebäude nach derzeitiger Planung ohne kurzfristige Übergangsmaßnahmen (Containerlösungen bspw.) eine höhere Zügigkeit nicht zulässt.

Nun aber ist die Elternbefragung gelaufen und der Gutachter hat in der gestrigen Sitzung kurz erklärt, wie die Bezirksregierung, wenn es denn nötig ist, die möglichen Anmeldungen hochrechnet.
Im ersten Schritt werden die Ergebnisse der Befragung auf die Gesamtjahrgangsstärke des betroffenen Jahrgangs hochgerechnet. Da von den 892 angeschriebenen Eltern nur 682 geantwortet haben, werden die fehlenden Antworten anteilig auf das Ergebnis hochgerechnet. Im ersten Schritt erhöht sich die Anzahl der sicheren Anmeldungen dann auf 131 Kinder, die Anzahl der Eltern, die es sich für ihre Kinder grundsätzlich vorstellen können auf 167.



In einem zweiten Schritt sind die „ja, vielleicht“ – Antworten zu gewichten. Normalerweise werden diese Eltern zu 50% in Ansatz gebracht, d.h. jedes zweite Kind dieser Gruppe wird an der Gesamtschule vor Ort angemeldet werden. Unter diesen Umständen werden zum kommenden Schuljahr 214 Kinder an der neuen Frechener Gesamtschule angemeldet werden, aber nur 112 Kinder werden einen Platz bekommen. Das Losverfahren wird zur Anwendung kommen und über 100 Kinder werden keinen Platz an der Schule ihrer Wahl bekommen. Auch bei einer vorsichtigeren Kalkulation: nur jedes dritte Kind aus der Gruppe der „ja, vielleicht“-Antworten wird angemeldet, werden rund 70 Kinder keinen Platz an der Frechener Gesamtschule finden.



War das gemeint mit dem Satz in der Verwaltungsvorlage, dass mittels Elternbefragung die Zügigkeit der Gesamtschule geklärt werden soll?

Diese Elternbefragung ist nicht nur eindeutig im Hinblick auf den Wunsch der Frechener Eltern, endlich eine Gesamtschule zu bekommen, die Elternbefragung ist auch bezüglich der Zügigkeit sehr klar. Eine vierzügige Gesamtschule deckt den lokalen Bedarf nicht. Vielmehr ist über ein fünf- wenn nicht gar sechszügige Gesamtschule nachzudenken.

Im Blog wurde schon im Januar 2015 darauf hingewiesen, dass die Verknüpfung der Elternbefragung mit der Frage der Zügigkeit der Gesamtschule entweder an Großzügigkeit nicht zu überbieten oder ein politischer Fehler sondergleichen ist.