Freitag, 22. Mai 2015
Thema: Inklusion
Der UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat im März und April 2014 den in Deutschland erreichten Stand der Umsetzung der UN-BRK überprüft.
Zwischenzeitlich wurde der entsprechende Staatenbericht veröffentlicht.

In seinem Bericht übte der Fachausschuss scharfe Kritik am mangelhaften Stand der Umsetzung in Deutschland.

Im Bildungsbereich empfiehlt der UN-Ausschuss unverzüglich Strategien, Aktionspläne und Ziele zu entwickeln, um einen Zugang zu einem qualitativ hochwertigen inklusiven Bildungssystem in allen Bundesländern zu gewährleisten. Hierzu sind entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen bereit zu stellen. Ebenso sollen Förderschulen abgebaut werden, um Inklusion zu ermöglichen. Des weiteren sollen Regelschulen verpflichtet werden SchülerInnen mit Behinderung aufzunehmen. Der Ausschuss fordert auch, dass inklusive Bildung muss Teil der LehrerInnenausbildung werden.
Bildung (Artikel 24)
45. Der Ausschuss ist besorgt darüber, dass der Großteil der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in dem Bildungssystem des Vertragsstaats segregierte Förderschulen besucht.

46. Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat,
(a) umgehend eine Strategie, einen Aktionsplan, einen Zeitplan und Zielvorgaben zu entwickeln, um in allen Bundesländern den Zugang zu einem qualitativ hochwertigen, inklusiven Bildungssystem herzustellen, einschließlich der notwendigen Finanzmittel und des erforderlichen Personals auf allen Ebenen;
(b) im Interesse der Inklusion das segregierte Schulwesen zurückzubauen, und empfiehlt, dass Regelschulen mit sofortiger Wirkung Kinder mit Behinderungen aufnehmen, sofern dies deren Willensentscheidung ist;
(c) dafür Sorge zu tragen, dass auf allen Bildungsebenen angemessene Vorkehrungen bereitgestellt werden und vor Gericht rechtlich durchsetzbar und einklagbar sind;
(d) die Schulung aller Lehrkräfte auf dem Gebiet der inklusiven Bildung sowie die erhöhte Barrierefreiheit des schulischen Umfelds, der Schulmaterialien und der Lehrpläne und die Bereitstellung von Gebärdensprache in den regulären Bildungseinrichtungen, einschließlich für Postdoktoranden, sicherzustellen

Man sollte dazu die Forsa-Studie "Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer– Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen" parallel lesen.

So halten nur 53% der befragten GymnasiallehrerInnen den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern für sinnvoll. Bei den Grundschulen sind es dann immerhin schon 73%, aber dort wird gemeinsamer Unterricht auch schon seit vielen Jahren praktiziert.

Einzig die SonderschullehrerInnen sind in ihrer Mehrheit gegen den gemeinsamen Unterricht ... wen wundert's, denn eine Abschaffung der Sonderschulen bedeutet den Abschied von einem kompletten Arbeitsmodell.



Wir dürfen also gespannt sein, zu welchen Ausflüchten hier in der Region gegriffen wird, um den klaren Forderungen des UN-Fachausschusses nicht zu entsprechen sondern die Pfründe der SonderschullehrerInnen zu sichern.