Thema: Inklusion
17. Juni 13 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Zur kommenden Schulausschusssitzung hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefragt, wieviele Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf an den Frechener weiterführenden Schulen angemeldet wurden. In Auszügen veröffentlichen wir hier die Antwort der Verwaltung.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Bereits Mitte März wurde der Rhein-Erft-Kreis über die Anmeldungen von 14 GU-SchülerInnen in der Hauptschule informiert; zum derzeitigen Anmeldestand für das Schuljahr 2013/2014 konnten nur 5 Kinder mit Förderbedarf an der Hautpschule verbleiben.Zu Zeiten der verpflichtenden Schulempfehlungen wurde die Mehrzahl dieser Kinder auf Förderschulen verwiesen. Mit der Behindertenrechtskonvention im Rücken ist dieser Umgang mit Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf nicht mehr möglich.
Auf Wunsch der Schulaufsicht lud die Stadtverwaltung die Leiter der weiterführenden Schulen ein.
In dem Gesprächstermin am 25.04.13 informierte die Schulaufsicht dann über den Bedarf, nunmehr 21 Kinder im Übergang von der Grundschule zu versorgen. Sie stellte die klare Erwartung in den Raum, dass alle weiterführende Schulen Kinder aufnehmen, sie andernfalls anordnen werde, dass alle Schulen gleichermaßen aufnehmen.
Die Frechener Hauptschule ist zu klein, um diese Kinder alle aufzunehmen. Zudem, so die klare Ansage der Schulaufsicht, muss Inklusion an allen Schulen stattfinden. Im Umkehrschluss läßt sich also annehmen, dass es von Seiten der Schulaufsicht für notwendig erachtet wurde, die Frechener Schulen darauf hinzuweisen.
Aus dem Gespräch ist festzuhalten:Hinter diesen dürren Worten kann man eine sehr lebhafte Diskussion vermuten, bei der der Schulaufsicht mehrere Optionen vorgeschlagen wurden, um die Inklusion von der Realschule und vorzugsweise dem Gymnasium fern zu halten.
Aus Sicht des Schulträgers sind alle Optionen an den weiterführenden Schulen wie auch der Förderschulen denkbar, die räumlichen und sachlichen Voraussetzungen herstellbar.
Aus Sicht der Schulleitungen war die Alternative, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Verbindung mit der Hauptschulempfehlung z.B. dem Gymnasium zuzuweisen, unglücklich. Aus Sicht der Schulaufsicht stand unverändert der Elternwunsch nach einer allgemeinbildenden Schule im Vordergrund, wozu auch das Gymnasium gehört.
Der Einwand des Gymnasiums, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Schulaufsicht nur den Bedarf für ein Gymnasium kreisweit formuliert hatte und das Gymnasium Frechen vor diesem Hintergrund keine Gelegenheit hatte und bekommen hat, sich auf GU vorzubereiten, wurde zur Kenntnis genommen.
Das Angebot der HSH sowie der Stadtverwaltung, seitens der Schulaufsicht über eine Ausnahme bzgl. der Senkung der Klassenrichtzahl zuzustimmen und für einen dritten Zug zusätzliches Lehrpersonal einzusetzen, wurde zurückgewiesen. Insofern stand abschließend die örtliche Abstimmung der Schulleitungen oder die Weisung der Schulaufsicht im Raum.
Man hat im ersten Anlauf wieder die Förderschulen ins Spiel gebracht und versucht dies dahingehend zu verstärken, dass ja Kinder mit einer Hauptschulempfehlung eigentlich auf einem Gymnasium nichts zu suchen hätten. Die Schulaufsicht erklärte klar und deutlich: Der Elternwunsch nach einer Regelschule steht im Vordergrund.
Der Hinweis des Gymnasiums, man sei völlig unvorbereitet wurde von der Schulaufsicht zur Kenntnis genommen, wie in der Vorlgae steht. Das ist Dipolmatensprache für: das interessiert die Schulaufsicht nicht. Man hätte sich an dieser Stelle gewünscht, die Begründung zu lesen …….
Zu guter Letzt kamen Stadtverwaltung und Hauptschule mit dem Vorschlag, mit einer Sondergenehmigung die wenigen Hauptschulkinder auf 3 Züge zu verteilen, um so mehr Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufnehmen zu können. Ein Vorschlag mit politischem Charme, denn mit dieser Sondergenehmigung in der Tasche hätte man mehrere Dinge gleichzeitig erreicht:
Eine nach hinten offene Laufzeitverlängerung der Hauptschule und zugleich eine Konzentration der Kinder mit sonderpädagogischem Bedarf an einer Schule, nämlich der Hauptschule.
Man hätte, durch die Hintertüre, aus der Hauptschule die neue Förderschule gemacht und zugleich erklärt, in Frechen sei die Inklusion schon auf dem besten Wege.
Die Schulverwaltung war wohl wenig amused: der Vorschlag wurde zurückgewiesen.
Die Verwaltungsvorlage endet dann mit der Beschreibung, wie im weiteren Prozess die Kinder den jeweiligen Schulen, also Hauptschule, Realschule und Gymnasium zugewiesen wurden.
Auf Vermittlung der Verwaltung fand dann am 16.05. ein Termin der weiterführenden Schulen einschl. Förderschule gemeinsam mit den abgebenden Grundschulen statt, um die unterschiedlichen Eigenschaften und Fähigkeiten der betroffenen Kinder auszutauschen, da lediglich die Schule, bei der die Anmeldung erfolgt, also die Hauptschule, diese Informationen vorliegen.Freude über die Inklusion sieht anders aus.
Darüber hinaus war es der Verwaltung wichtig, dass ein weiterer gemeinsamer Termin der unteren und oberen Schulaufsicht, der Frechener Schulleitungen der weiterführenden Schulen sowie der betroffenen Eltern terminiert wird, um die Eltern über die Zuweisung des Förderortes durch die Schulaufsicht entsprechend zu informieren. Dieser Termin fand am 24.05.2013 in der Hauptschule statt.