Thema: Zuckungen
23. Mai 13 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Es ist schon überraschend, wie sich in Frechen die Dinge so vermischen.
Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
Die Einkommenskürzungen, die hier geplant sind, führen im Zweifelsfall dazu, dass die Tagersmütter und ~väter sich an die Arbeitsagentur wenden müssen, um ihr dann zu geringes Entgelt via Hartz IV aufstocken zu lassen.
Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?
Zum 1. August 2013 greift der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz schon für die einjährigen Kinder. Wie der KStA am 16. Mai berichtet hat, darf Eltern ein Tagespflegeplatz bei einer Tagesmutter / ~vater nicht mehr kosten als ein Kitaplatz. Bisher war es so, dass ein Platz bei einer Tagesmutter mit rund 7 Euro je Stunde zu Buche schlug, die Stadt hat davon 4 Euro übernommen. Der Rest verblieb bei den Eltern und dies unabhängig vom Einkommen. Der Eigenanteil für einen Kitaplatz jedoch ist einkommensabhängig gestaffelt. Bei einer Betreuungszeit von 45 Stunden je Woche addierten sich die von den Eltern zu tragenden Mehrkosten für eine Tagesmutter auf 540 Euro im Monat.
Bis zum 1. August 2013 also war die Betreuung eines Kleinkindes bei einer Tagesmutter etwas, was sich nur gutverdienende Eltern leisten konnten, da 3 Euro Eigenanteil je Stunde zu zahlen waren, gleichgültig über welches Einkommen die Eltern verfügten. Das hat die Stadt bis heute nicht interessiert.
Nun aber gibt es Rechtsgutachten, die besagen, dass ab dem 1. August 2013 eben diese Zusatzkosten nicht mehr von den Eltern bezahlt werden müssen, sondern von der Kommune. In der Stadt gibt es ca. 150 Betreuungsplätze bei Tagesmüttern, auf die die Stadt angewiesen ist. Sie hat diese Plätze in ihren Bedarfsberechnungen fest einkalkuliert, da sie andernfalls den Rechtsanspruch nicht erfüllen kann. Mit anderen Worten, die Stadt ist auf die Tagesmütter und Tagesväter angewiesen.
Nun könnte die Stadt ja diese Personen anstellen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfüllen zu können. Einfacher und flexibler jedoch fährt die Stadt, wenn sie dafür Freiberufler einspannt. Sie spart sich Lohnkosten, sie spart Arbeitgeberkosten, sie muss keine Kindergärten bauen und einrichten. Zudem verbleibt das wirschaftliche Risiko, dass weniger Kinder zu betreuen sind, als man Ressourcen zur Verfügung stellt, bei den freiberuflich tätigen Tagesmüttern und ~vätern.
Negativ an dieser ganzen Konstellation ist aber, dass die Tagesmütter und ~väter der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit pro Kind und Stunde zumindest 7 Euro wert ist, was vor dem Hintergrund jeglicher fehlender sozialer Absicherung und des wirtschaftliche Risikos einer freiberuflichen Existenz nicht übermäßig üppig erscheint. Der Stadt jedoch ist es zu üppig. Deshalb sollen die Tagersmütter und ~väter auf Einnahmen verzichten. Die Stadt will pro Kind maximal 5 Euro zahlen, dafür darf den Eltern nichts mehr in Rechnung gestellt werden.
Die Stadt übt sich im „Lohndumping“.
Die Erfüllung des Rechtsanspruchs soll die Kommune möglichst wenig kosten und die Kommune scheint willens, die Kostenreduktion auf dem Rücken der Tagesmütter und ~väter auszutragen.
Und zu allem Überfluss erklärt der sozialdemokratische Beigeordnete Herr Uttecht laut KStA:
„Als Teil des Betreuungsangebotes der Stadt dürfe sich die Tagespflege nicht dahin entwickeln, dass sich nur gut verdienende Eltern eine Tagesmutter leisten könnten, sagt Uttecht.“Nein, Herr Uttecht, bisher war die Tagespflege ein Angebot für gut verdienende Eltern, erst jetzt wird sie „demokratisiert“ und damit allen zugänglich. Im Gegenzug jedoch den Tagesmüttern das Entgelt um 30% zu kürzen, das ist mit sozialdemokratischen Grundsätzen kaum vereinbar. Wer, um alles in der Welt, kämpft denn für einen fairen Mindestlohn? Die FDP? Die CDU?
Wer, um alles in der Welt, protestiert lauthals gegen diese Form der Subventionierung unzureichend bezahlter Arbeitsverhältnisse? Die FDP? Die CDU?