Thema: Benzelrath
20. Dezember 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Am 18. Dezember hat die klagende Anwohnerin Recht bekommen. Womit niemand mehr gerechnet hatte, nachdem Stadt und Investor versucht haben, der Öffentlichkeit ihr fehlerhaftes Verhalten als korrekt in allen Details zu verkaufen.
Das Gericht hat es anders gesehen und die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung aufgehoben.
Der Investor hat seit diesem Tag ein größeres Problem. So wie er die Gebäude angefangen hat zu bauen, darf er nicht weiterbauen. Da er sich aber lange Zeit seiner Sache sicher sehr war, hat er - husch, husch - zwischenzeitlich bereits das zweite Obergeschoss erreicht. Ein Umplanen beim Stand des jetzt erreichten Baufortschrittes dürfte sich daher zu einem größeren Problem auswachsen. Vermutlich wäre Abreißen und Neuanfangen sogar die preiswertere Variante. Aber für echte Macher ist das ja ein Gesichtsverlust. Und vermutlich fühlen sich Investor und Bürgermeister als echte Macher.
Aber, dem Investor scheint das Risiko zu groß zu werden. Jeden Stein, den er jetzt verbaut, verbaut er auf eigenes Risiko. Kommt es zu einer Abrißverfügung, dann geht der Abriß dieses Teils des Baus auf seine Kosten.
Wer für die Kosten des Abriß des Teils aufzukommen hat, der errichtet wurde, als der Investor im Glauben handelte, im Besitz einer rechtsgültigen Baugenehmigung zu sein, das wissen die Götter. Und vermutlich selbst die noch nicht, denn auch diese Frage muss im Zweifelsfalle juristisch geklärt werden.
Und hier nun wird es ganz spannend - an dieser Auseinandersetzung werden weder Stadt noch Investor ein Interesse haben - ob aber ein weiteres Mal die AnwohnerInnen zum Opfertisch geführt werden können, das scheint nach dem Ausgang dieses Prozesses nicht mehr so eindeutig.
Seit heute 13:15 Uhr jedenfalls ruhen die Bauarbeiten.
Zum Nachlesen: KR v. 20.12.2012
Das Gericht hat es anders gesehen und die durch die Stadt erteilte Baugenehmigung aufgehoben.
Der Investor hat seit diesem Tag ein größeres Problem. So wie er die Gebäude angefangen hat zu bauen, darf er nicht weiterbauen. Da er sich aber lange Zeit seiner Sache sicher sehr war, hat er - husch, husch - zwischenzeitlich bereits das zweite Obergeschoss erreicht. Ein Umplanen beim Stand des jetzt erreichten Baufortschrittes dürfte sich daher zu einem größeren Problem auswachsen. Vermutlich wäre Abreißen und Neuanfangen sogar die preiswertere Variante. Aber für echte Macher ist das ja ein Gesichtsverlust. Und vermutlich fühlen sich Investor und Bürgermeister als echte Macher.
Aber, dem Investor scheint das Risiko zu groß zu werden. Jeden Stein, den er jetzt verbaut, verbaut er auf eigenes Risiko. Kommt es zu einer Abrißverfügung, dann geht der Abriß dieses Teils des Baus auf seine Kosten.
Wer für die Kosten des Abriß des Teils aufzukommen hat, der errichtet wurde, als der Investor im Glauben handelte, im Besitz einer rechtsgültigen Baugenehmigung zu sein, das wissen die Götter. Und vermutlich selbst die noch nicht, denn auch diese Frage muss im Zweifelsfalle juristisch geklärt werden.
Und hier nun wird es ganz spannend - an dieser Auseinandersetzung werden weder Stadt noch Investor ein Interesse haben - ob aber ein weiteres Mal die AnwohnerInnen zum Opfertisch geführt werden können, das scheint nach dem Ausgang dieses Prozesses nicht mehr so eindeutig.
Seit heute 13:15 Uhr jedenfalls ruhen die Bauarbeiten.
Zum Nachlesen: KR v. 20.12.2012