Thema: Inklusion
26. Juli 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
Wenn auch derzeit nur in Bayern.
Aber an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Folgen der UN-Behindertenrechtskonvention durch Behörden nicht ausgebremst werden können, wenn Eltern das Recht auf die Regelbeschulung ihrer Kinder einklagen.
Die Eltern eines gehörlosen Kindes haben in einem Vergleich durchgesetzt, dass ihre Tochter die normale Grundschule besuchen darf und dass das Land die Kosten für den Gebärdendolmetscher übernehmen muss. Der zuständige Bezirk wollte das Mädchen auf eine Förderschule schicken. Mit der Begründung, dort werde sie besser gefördert. Der vom Gericht beauftragte Gutachter erklärte dagegen klar, das Mädchen sei an der Förderschule unterfordert.
Noch handelt es sich um einen Vergleich und der ist auf ein Schuljahr befristet, aber sollte das im kommenden Jahr erfolgende Anschlussgutachten zu einem positiven Schluss kommen, dann wird die zuständige Behörde (der Bezirk Schwaben) die Kosten übernehmen müssen.
Wer also meinen sollte, Inklusion lasse sich auf dem Behördenweg ausbremsen, der sieht sich hier eines Besseren belehrt. Die Gerichte werden dafür sorgen, dass behinderte Kinder endlich die ihnen zustehenden Rechte erhalten.
Frechen ist in der Pflicht endlich und konsequent einen Inklusionsplan zu beraten und zu verabschieden, der allen FrechenerInnen zeigt, was Inklusion auf kommunaler Ebene bedeutet und wie Inklusion auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll.
Andernfalls wird Frechen durch Gerichtsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden. Selber gestalten wäre vielleicht die bessere Alternative.
Aber an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Folgen der UN-Behindertenrechtskonvention durch Behörden nicht ausgebremst werden können, wenn Eltern das Recht auf die Regelbeschulung ihrer Kinder einklagen.
Die Eltern eines gehörlosen Kindes haben in einem Vergleich durchgesetzt, dass ihre Tochter die normale Grundschule besuchen darf und dass das Land die Kosten für den Gebärdendolmetscher übernehmen muss. Der zuständige Bezirk wollte das Mädchen auf eine Förderschule schicken. Mit der Begründung, dort werde sie besser gefördert. Der vom Gericht beauftragte Gutachter erklärte dagegen klar, das Mädchen sei an der Förderschule unterfordert.
Noch handelt es sich um einen Vergleich und der ist auf ein Schuljahr befristet, aber sollte das im kommenden Jahr erfolgende Anschlussgutachten zu einem positiven Schluss kommen, dann wird die zuständige Behörde (der Bezirk Schwaben) die Kosten übernehmen müssen.
Wer also meinen sollte, Inklusion lasse sich auf dem Behördenweg ausbremsen, der sieht sich hier eines Besseren belehrt. Die Gerichte werden dafür sorgen, dass behinderte Kinder endlich die ihnen zustehenden Rechte erhalten.
Frechen ist in der Pflicht endlich und konsequent einen Inklusionsplan zu beraten und zu verabschieden, der allen FrechenerInnen zeigt, was Inklusion auf kommunaler Ebene bedeutet und wie Inklusion auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll.
Andernfalls wird Frechen durch Gerichtsbeschlüsse auf den Weg gebracht werden. Selber gestalten wäre vielleicht die bessere Alternative.