Thema: Grube Carl
23. Mai 12 | Autor: antoine favier | 0 Kommentare | Kommentieren
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Das schreibt das Grundgesetz in Artikel 5.
Für den Planungsbeirat Grube Carl soll Artikel 5 des Grundgesetzes jedoch nicht gelten.
Mit anderen Worten: an die Öffentlichkeit darf nur gelangen, was der Geschäftsstelle und damit der Stadt genehm ist.
Erstaunlich daran ist nur: diese Form der Zensur scheint in Frechen so normal zu sein, dass sich daran niemand stört. So erklärte der Stadtsprecher Friedmann in der Kölnischen Rundschau:
Das schreibt das Grundgesetz in Artikel 5.
Für den Planungsbeirat Grube Carl soll Artikel 5 des Grundgesetzes jedoch nicht gelten.
„Es gehe nur darum, den Informationsfluss von Beiratsmitgliedern über die Geschäftsstelle laufen zu lassen.“Das erklärt die von der Stadt eingesetzte Geschäftsführerin des Planungsbeirates Frau Dettlaff heute im Kölner Stadtanzeiger.
…
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass personalbezogene Details die Beiratsrunde verlassen oder andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Mit anderen Worten: an die Öffentlichkeit darf nur gelangen, was der Geschäftsstelle und damit der Stadt genehm ist.
Erstaunlich daran ist nur: diese Form der Zensur scheint in Frechen so normal zu sein, dass sich daran niemand stört. So erklärte der Stadtsprecher Friedmann in der Kölnischen Rundschau:
Die Klausel sei Standard, „Das gilt auch für den Gestaltungsbeirat Rotental.“Es herrscht eine seltsame politische Kultur in Frechen.