Thema: Edith-Stein-Schule
11. Oktober 11 | Autor: antoine favier | 2 Kommentare | Kommentieren
Es gibt Vorkommnisse, die sollte es nicht geben. Beispielsweise eine Wahlanfechtung bei der Wahl des Vorsitzenden der Schulpflegschaft.
Aber, dies ist nun geschehen - an einer Frechener Grundschule.
Und dies obwohl das Schulministerium jährlich den Schulleitungen ein Merkblatt über den ordnungsgemäßen Ablauf der konstituierenden Sitzung der Schulpflegschaft und den Wahlmodus zukommen läßt.
Und dies, obwohl der Wahlmodus in besagter Schule lange Jahre korrekt angewandt wurde.
Und dies obwohl der Wahlmodus im Schulgesetz verankert ist.
Und dies, obwohl bereits in der Sitzung auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht wurde.
Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die bisherige Vorsitzende mit Halbwahrheiten diskreditiert wurde.
Nun fragt sich der unbeteiligte Aussenstehende natürlich: war es blosse Nachlässigkeit der Schulleitung oder war's eine Intrige: sollte eine Vorsitzende zugunsten eines politisch genehmen Nachfolgers weggemobbt werden?
Wir hoffen auf spannende Weiterungen und bleiben am Ball ...
Nachtrag vom 17.10.2011
Die Eltern haben Recht bekommen. Die Wahl zum Vorsitzenden der Schulpflegschaft wies Unregelmäßigkeiten auf und muss wiederholt werden. Auf diese Unregelmäßigkeiten war bereits in der Sitzung hingewiesen worden. Damals hat es die Verantwortliche nicht interessiert. Nun argumentiert die Schulleiterin, dass eine das Schulgesetz ergänzende Wahlordnung bereits (sic!) erstellt sei, aber noch nicht von der Schulkonferenz beschlossen wurde.
Welche Schlussfolgerungen sind möglich?
a.) Die Schulkonferenz weiß noch nichts von ihrem Glück
a.) die Änderung der Wahlordnung war schon länger geplant – dann war der Schulleiterin das Problem bekannt und sie hätte spätestens zum Zeitpunkt des Widerspruchs, also noch während der Sitzung, reagieren müssen.
b.) die Änderung der Wahlordnung wurde ad hoc in den letzten Tagen konzipiert und soll von dem gravierenden Fehler der Schulleitung in der Sitzung ablenken.
Dann bleibt die Frage unbeantwortet, warum eine langjährige Schulleitung, die diese Wahl jedes Jahr leitet, im Jahre 2011 „spontan“ einen solchen Fehler begeht und noch in der Sitzung darauf hingewiesen, sich nicht an das übliche Verfahren erinnern will….
Zudem ist die von der Schulleitung geplante Änderung der Wahlordnung erklärungsbedürftig. Das angeführte Argument, die Elternmitbestimmung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, ist nicht stichhaltig, da die Elternmitbestimmung auf der Ebene der Klasse mit der Wahl eines/ einer Klassenpflegschaftsvorsitzenden beginnt. Und auch in der Klasse gilt: ein Schüler - eine Stimme und nicht 2 anwesende Eltern = zwei Stimmen (in dieser Logik hätten Zwillingseltern dann glatt und sauber 4 Stimmen). Insofern ist die bestehende Regelung in der Schulkonferenz in sich schlüssig: eine Klasse – eine Stimme.
Sollte eine solche Änderung vom Kollektiv der Klassenpflegschaften eingefordert werden, so wäre darüber in der Schulkonferenz zu debattieren und die Vor- und Nachteile zu beurteilen. Hier aber scheint die Schulleiterin aus eigener Machtvollkommenheit eine Änderung der Wahlordnung beschlossen zu haben. Sie scheint wie selbstverständlich davon auszugehen, dass die Schulkonferenz ihrem Anliegen folgt.
Ob diese Maßnahme ein erster Schritt hin zu einer „partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit“ ist, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Anbei ergänzend die Presseartikel aus dem Kölner Stadtanzeiger und der Kölner Rundschau
Kölner Stadtanzeiger
Kölner Rundschau
Aber, dies ist nun geschehen - an einer Frechener Grundschule.
Und dies obwohl das Schulministerium jährlich den Schulleitungen ein Merkblatt über den ordnungsgemäßen Ablauf der konstituierenden Sitzung der Schulpflegschaft und den Wahlmodus zukommen läßt.
Und dies, obwohl der Wahlmodus in besagter Schule lange Jahre korrekt angewandt wurde.
Und dies obwohl der Wahlmodus im Schulgesetz verankert ist.
Und dies, obwohl bereits in der Sitzung auf die Unregelmäßigkeiten aufmerksam gemacht wurde.
Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die bisherige Vorsitzende mit Halbwahrheiten diskreditiert wurde.
Nun fragt sich der unbeteiligte Aussenstehende natürlich: war es blosse Nachlässigkeit der Schulleitung oder war's eine Intrige: sollte eine Vorsitzende zugunsten eines politisch genehmen Nachfolgers weggemobbt werden?
Wir hoffen auf spannende Weiterungen und bleiben am Ball ...
Nachtrag vom 17.10.2011
Die Eltern haben Recht bekommen. Die Wahl zum Vorsitzenden der Schulpflegschaft wies Unregelmäßigkeiten auf und muss wiederholt werden. Auf diese Unregelmäßigkeiten war bereits in der Sitzung hingewiesen worden. Damals hat es die Verantwortliche nicht interessiert. Nun argumentiert die Schulleiterin, dass eine das Schulgesetz ergänzende Wahlordnung bereits (sic!) erstellt sei, aber noch nicht von der Schulkonferenz beschlossen wurde.
Welche Schlussfolgerungen sind möglich?
a.) Die Schulkonferenz weiß noch nichts von ihrem Glück
a.) die Änderung der Wahlordnung war schon länger geplant – dann war der Schulleiterin das Problem bekannt und sie hätte spätestens zum Zeitpunkt des Widerspruchs, also noch während der Sitzung, reagieren müssen.
b.) die Änderung der Wahlordnung wurde ad hoc in den letzten Tagen konzipiert und soll von dem gravierenden Fehler der Schulleitung in der Sitzung ablenken.
Dann bleibt die Frage unbeantwortet, warum eine langjährige Schulleitung, die diese Wahl jedes Jahr leitet, im Jahre 2011 „spontan“ einen solchen Fehler begeht und noch in der Sitzung darauf hingewiesen, sich nicht an das übliche Verfahren erinnern will….
Zudem ist die von der Schulleitung geplante Änderung der Wahlordnung erklärungsbedürftig. Das angeführte Argument, die Elternmitbestimmung auf möglichst viele Schultern zu verteilen, ist nicht stichhaltig, da die Elternmitbestimmung auf der Ebene der Klasse mit der Wahl eines/ einer Klassenpflegschaftsvorsitzenden beginnt. Und auch in der Klasse gilt: ein Schüler - eine Stimme und nicht 2 anwesende Eltern = zwei Stimmen (in dieser Logik hätten Zwillingseltern dann glatt und sauber 4 Stimmen). Insofern ist die bestehende Regelung in der Schulkonferenz in sich schlüssig: eine Klasse – eine Stimme.
Sollte eine solche Änderung vom Kollektiv der Klassenpflegschaften eingefordert werden, so wäre darüber in der Schulkonferenz zu debattieren und die Vor- und Nachteile zu beurteilen. Hier aber scheint die Schulleiterin aus eigener Machtvollkommenheit eine Änderung der Wahlordnung beschlossen zu haben. Sie scheint wie selbstverständlich davon auszugehen, dass die Schulkonferenz ihrem Anliegen folgt.
Ob diese Maßnahme ein erster Schritt hin zu einer „partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit“ ist, kann mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Anbei ergänzend die Presseartikel aus dem Kölner Stadtanzeiger und der Kölner Rundschau
Kölner Stadtanzeiger
Kölner Rundschau