Freitag, 12. Februar 2016
Die wenigsten werden mit diesem Begriff etwas anzufangen wissen, aber bei anderen klingelt vielleicht noch ein kleines Glöckchen.

Indemnität?

Bismarck??

Genau, unser späterer Reichskanzler, hatte zwischen 1862 und 1866 gegen das von Liberalen beherrschte preußische Parlament ohne Haushalt regiert. In dieser Zeit hatte er eine Heeresreform gegen den Willen des Parlaments durchgeführt und ohne Bewilligung entsprechender Haushaltsmittel Krieg gegen Österreich und Dänemark geführt.
Nach dem erfolgreichen Kriegszug gegen Österreich ließ er per Gesetz sein verfassungswidriges Handeln vom Parlament mit der sogenannten Indemnitätsvorlage absegnen.

Vergleichbares können wir am kommenden Dienstag im Frechener Hauptausschuss beobachten, wenn dieser aufgefordert wird,
„die Entscheidung der Verwaltung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Gelände des Sportparks Herbertskaul zu bestätigen (…).“
Vorher aber musste die Verwaltung einräumen, dass ihr bisheriges Vorgehen via Dringlicher Entscheidung, die Flüchtlingen am Herbertskaul unterzubringen und hierfür eine Containeranlage zu bestellen in dieser Form nicht hätte erfolgen dürfen. Die Gemeindeordnung kennt das Instrument der Dringlichen Entscheidung nur für Notlagen. Das Vorgehen war somit nicht rechtens.

Grundsätzlich muss die Entscheidung, wo Flüchtlingen untergebracht werden sollen, vom Rat getroffen werden, da er, wie es so schön heißt, allzuständig ist.. Eine Entscheidungsbefugnis der Bürgermeisterin, ohne Beschluss des Rates zu handeln, war also nicht gegeben.

Mit anderen Worten: der HPFA soll das rechtswidrige Verhalten der Verwaltung mit einem nachträglichen Votum „heilen“.

Was jedoch insgesamt verwundert, ist die Tatsache, dass es nur der kleinen Fraktion der „Linken“ aufgefallen ist, dass die Verwaltung sich über die Regelungen der Gemeindeordnung hinwegsetzt und die Rechte der gewählten VertreterInnen massiv beschneidet.

Und auch jetzt will die Verwaltung, mit dem Verweis darauf, dass bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zukünftig Entscheidungen unter „erheblichem Zeitdruck“ getroffen werden müssen, diese Entscheidungen nicht im Rat diskutieren lassen, sondern sie sollen nur im Hauptausschuss behandelt werden. Das ist zwar allemal besser als bisher, aber wirklich befriedigend ist diese Lösung nicht, denn über Entscheidungen dieser Tragweite sollte denn doch der Rat in seiner Gesamtheit befinden.

Es ist zu hoffen, dass neben der Fraktion der „Linken“ auch die anderen Fraktionen sich ihrer Verantwortung gegenüber der kommunalen Öffentlichkeit bewusst sind und darauf bestehen, dass solch weitreichenden Entscheidungen im Rat und unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit zu diskutieren sind.