Thema: Benzelrath
Es war Januar, Januar 2013, genauer: der 29. Januar 2013 als der Rat der Stadt Frechen folgenden Beschluss fasste:
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle Anstrengungen zur Erhaltung des Fußweges zum Rosmarpark zu unternehmen und entsprechende Verhandlungen mit dem Investor aufzunehmen.
Die weitere Behandlung erfolgt - unter Darstellung der zu erwartenden Kosten - im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauleitplanung.“
Diesem wurde einstimmig bei 42 Ja-Stimmen gefolgt.
Der Weg über den hier geredet wird, ist der Fußweg, der den Rosmarpark vor der Bebauung des Grundstückes Sandstraße 7-9 mit eben besagter Sandstraße verbunden hat. Dieser Weg sollte, trotz der Bebauung den StadtteilbewohnerInnen wieder zur Verfügung stehen.

Nun befinden wir uns im Jahre 2014 – genauer: im August 2014. Die Gebäude Sandstraße 7-9 sind alle komplett bezogen, die Bautrupps sind abgezogen. Man könnte also meinen, der Verbindungsweg könnte längst wieder geöffnet sein.



Doch alle Versuche, den Rosmarpark von der Sandtraße aus zu betreten, sind bisher daran gescheitert:



Das Tor ist verschlossen.

Wäre doch interessant, zu erfahren, was die Verwaltung unternommen hat, um dem Willen des gesamten Stadtrates zu entsprechen, denn eine weitere Behandlung des Themas im oben genannten Ausschuss konnte nicht nachvollzogen werden.

Ob man den Weg wohl mal einfach vergessen hat?

Wäre ja nicht das erste Mal, dass diese kleinen, aber für die stadtteilinterne Mobilität doch oft sehr wichtigen, Wege einfach vergessen werden.





travelfox42, Freitag, 22. August 2014, 00:34
Nicht nur diesen Weg hat man offenbar vergessen. Auch am neuen Frechener Stadttor, dem Alpha-Forum sollte ein Verbindungsweg von der Ampel an der Kölner Straße zur KVB-Haltestelle offen bleiben. Wenn ich mich recht erinnere, wurde das dem Investor Bernd Reiter zur Auflage gemacht. Und nun? Gibt es auch dort verschlossene Tore!

Ach so, wahrscheinlich bekommt jeder interessierte Fußgänger im Rathaus den Schlüssel.....

sylvia676, Dienstag, 2. September 2014, 10:43
Also mein Kenntnisstand ist wie folgt:
Entsprechend dem Auftrag- aus dem Beschluß des Ausschusses hat die Verwaltung mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und um Nutzung gebeten.
Da es sich um Privatgelände handelt und der Eigentümer nicht wünscht, dass Fremde über sein Grundstück laufen, ist hier nix zu machen. Alternativ kann der nächste Fußweg einige Meter weiter als Eingang genutzt werden.


travelfox42, Dienstag, 2. September 2014, 21:53
Natürlich ist es Privatgelände, aber ich gehe mal davon aus, dass die Stadt Frechen, nachdem der Weg ja als Voraussetzung de Baugenehmigung galt, sich im Grundbuch das Wegerecht hat eintragen lassen. Dann kann der Eigentümer nix machen.

Ach so, hat man das evtl. vergessen???


sylvia676, Freitag, 31. Oktober 2014, 18:09
Ich tue mich immer schwer, wenn jemand so garnkeine Ahnung von der geltenden Gesetzeslage hat und immer sofort auf die Verwaltung draufhaut: Hier gilt Privatrecht!!!!! Und wenn der Eigentümer nicht will, muß die Stadt enteignen. Das kann man aber nur, wenn es triftige Gründe gibt. Und die gibt es hier nun mal nicht.
Und da solche Themen wie z.B. ein Wegerecht grundsätzlich zum 'Frage-Katalog' bei Bauvorhaben dazu gehören, ist hier auch nichts vergesen worden.


travelfox42, Freitag, 7. November 2014, 00:06
Dann erklären Sie mir doch mal bitte, was das genau heißt. 5 Ausrufezeichen machen es nicht besser. Wenn eine Baugenehmigung nur unter der Vorgabe erteilt wird, dass eben genau dieses Wegerecht im Grundbuch eingetragen wird und dann dieses Wegerecht nicht nutzbar ist, dann ist das doch ein Verstoß gegen die Baugenehmigung. Das gilt eben auch für Privatgelände. Die Frage ist nur, würde das Wegerecht eingetragen oder nicht?