Thema: Benzelrath
10 Fakten und 10 Fragen zum Bauprojekt Sandstraße 7-9

Ein Riesenbauprojekt wurde in der Sandstraße (Frechen Benzelrath) innerhalb weniger Wochen nach Beantragung genehmigt.

Wir fragen erstens:
Wie konnte ein Projekt, das anderenorts Ausschüsse, Ratsversammlungen, Gutachter und Sachverständige für geraume Zeit beschäftigt hätte, so rasch positiv beschieden werden?

Auf der Sandstraße, einer ansteigenden Bergstraße, wird sich die zukünftige Zufahrt zur Tiefgarage mit 34 Stellplätzen der geplanten Massivblöcke befinden. Die einspurige Zufahrt, die gleichzeitig auch als Ausfahrt dienen wird, soll 25 m lang werden und verläuft rechtwinklig 12.5m + 12.5m. Eine Ampelsteuerung wird notwendig, da auf dem Baugrundstück selbst kein Halteplatz vorgesehen ist, sondern nur auf der Straße.

Wir fragen zweitens:
Warum hat das Bauamt nicht die Errichtung von Warteplätzen auf dem Grundstück gefordert, um so Verkehrsproblemen, die durch die auf der Straße wartenden PKWs entstehen und die sich selbstredend im Winter verstärken werden, entgegenzuwirken?

Die Einrichtung von Warteplätzen auf dem Grundstück 7-9 hätte auch eine einfache Lösung für den völlig unakzeptablen Bauabstand zum Nachbargrundstück Sandstraße 5 beinhaltet. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, neben dem nun in nur 4.9m Abstand ein 16m, bzw. durch Geländeunterschied bedingt ein über 17m hohes Haus entsteht.

Wir fragen drittens:
Wie konnten die Minderung der Lebensqualität von unmittelbaren Anwohnern und die Verschattung angrenzender Grundstücke bei der Erteilung der Baugenehmigung völlig außer Acht gelassen werden?

Vor Gericht wird nun gestritten, ob der zulässige Bauabstand nicht um 3m unterschritten wird, da das Einfamilienhaus auf der Grundstücksgrenze steht und ganz offensichtlich 1956 bei Genehmigung und Eintragung keine Last auf dem damaligen Ackergrundstück eingetragen wurde. Ein Versäumnis der Stadt, das aber de facto keine Bewandtnis hätte haben dürfte, da der Bauabstand nach Rechtslage 2012 ohnehin um 3 m hätte größer sein müssen, um den vorschriftsmäßigen Abstand einzuhalten. Das Verwaltungsgericht hatte diesen Punkt explizit mit als Begründung für den Baustopp angegeben, das Oberverwaltungsgericht hat diesen Baustopp leider wieder aufgehoben. Bis zur endgültigen Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht wird das Bauvorhaben wahrscheinlich angesichts der rasant fortschreitenden Bauarbeiten verwirklicht sein.

Wir fragen viertens:
Warum wurde die Rechtsgrundlage hinsichtlich des Bauabstandes nicht vorab von entsprechenden Sachverständigen grundsätzlich geklärt, um gerichtlichen Streitigkeiten und mögliche Ungesetzlichkeiten vorzubeugen?

Die Massivität des Bauvorhabens mit zwei Baukörpern von 28,5m! Breite und 21,2m! Tiefe, die sich im Abstand von 11,2m (Balkon zu Balkon) gegenüber stehen, ist erschreckend. Durch das fast nur noch in NRW angewendete Schmalseitenprivileg werden diese Klötze mit 1/2 Bauabstand zum Grundstück Sandstraße 5 und zum Grundstück Sandstraße 13-17 nur mit gut 1/3 Bauabstand gemäß Bundesbaugesetz hochgezogen. Diese übergroße Massivität der Bauten ist hinsichtlich der Tiefe der Bauten (21,2m!) nur möglich, weil mindestens 14 Wohnungen nur nach einer Himmelsrichtung (NNW) ausgerichtet sind, und das entgegen den geltenden Bauvorschriften, in denen diese Gesetzesgeltung besonders für Klein- und Einzimmerwohnungen hervorgehoben und betont wird. Bei den 14 Wohnungen, die ausschließlich Fensteröffnungen nach Norden haben, handelt es sich um 7 Ein- und 7 Zweiraumwohnungen.

Wir fragen fünftens:
Wie konnte man übersehen, dass sich diese Massivbauten weder in das Straßenbild einfügen, noch den geltenden Bauvorschriften Rechnung tragen?

Die Stadt Frechen hätte besondere Einflussmöglichkeiten gehabt. Am 7.12.2004 fasste der Rat der Stadt Frechen auf ausdrückliche Anregung des damaligen und jetzigen Amtsleiters, Herrn Bühl, den Beschluss, für das betreffende Grundstück und Umgebung einen Bebauungsplan aufzustellen. Allein durch diesen Beschluss hatte sich die Stadt Frechen gemäß §33 Baugesetz weitergehende Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung von Bauanfragen gemäß §34 verschafft.

Wir fragen sechstens:
Warum wurden die Einflussmöglichkeiten auf die Ausgestaltung des Bauvorhabens Sandstraße 7-9 nicht wahrgenommen und Bauhöhe sowie Massivität, aber auch das Wegerecht für die Bürger und Bürgerinnen in den Rosmarpark nicht ausgehandelt?

Der Nachbar des Grundstückes Sandstraße 13-17, Herr Wolfgang Teichert, führte in jüngster Vergangenheit nachweislich mehrere Gespräche mit Herrn Bühl vom Bauamt und seinem Architekten (Stadtplaner). Immer bestand Herr Bühl auf einer lichten Bebauung (seinerzeit auch noch unter der Bedingung für ca. € 200.000,- einen Bebauungsplan aufzustellen), z.B. ca 5.200 qm Wohnfläche auf 8800 qm Grundstück, wobei die geplanten 5.200 qm eher in Richtung 4.500 qm tendierten. Ein solcher Bebauungsplan hätte mindestens 1,5 Jahre benötigt, um durch Ausschüsse, öffentliche Anhörungen, Gutachten (Lärm, Umweltverträglichkeit etc.) zu laufen (siehe auch Bebauungsplan für gegenüberliegende Bebauung, Frechen 86.1 F).
Die Bebauung für das Bauprojekt Sandstraße 7-9 ist doppelt so dicht. Zudem sind 14 der 39 Wohnungen ausschließlich nach Norden ausgerichtet. Das Vorderhaus ragt über 17 m über das Straßenniveau hinaus und die Nordwohnungen/-zimmer im hinteren Vorderhaus haben kaum 12 m Abstand zu den Nachbarn des hinteren Hauses. Sie werden also nicht nur wenig Licht aufgrund der Nordausrichtung haben, sondern eine zusätzliche Lichtreduktion erfahren, weil das hintere Haus auch noch Licht wegnimmt.

Wir fragen siebtens:
Warum gelten für nebeneinanderliegende Grundstücke in der gleichen Straße nicht die gleichen Bedingungen, nämlich lichte Bebauung, um für die bereits hier lebenden, aber auch für die zukünftig hier wohnenden Menschen eine angemessene Wohnqualität sicher zu stellen?

Wir haben bereits jetzt zu wenige Parkplätze auf der Straße. Wenn 39 Wohneinheiten auch noch Besuch bekommen, mehr als einen PKW besitzen oder die Park-Tiefgaragenplätze möglicherweise anderweitig vermietet werden, um die Einraumwohnungen billiger zu machen, dann bedeutet auch das eine Verschärfung der Park- und Verkehrssituation.

Wir fragen achtens:
Wurden keine Verkehrsexperten zu Rate gezogen, weil diese für das Grundstück 7-9 mit Sicherheit höchstens die Hälfte des Bauvolumens genehmigt hätten?

Bereits im September 2011, als das Bauprojekt vom Investor im Rathaus vorgestellt wurde, äußerten die geladenen Anwohner empört ihren Unmut, da diese Projekt in keiner Weise die versprochenen 8 Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Sandstraße 7-9 umsetzte, und verlangten eine sofortige Änderung der Baupläne.

Wir fragen neuntens:
Warum wurden die Klagen der Anwohner nicht ernst genommen und keine stadtteil-homogene Bauweise anvisiert, und das auf dem Hintergrund, dass Herr Bühl auf die Bauanfrage der Quarzwerke (für die 8 Einfamilienhäuser) mit der Auflage reagierte, nur 7 Einfamilienhäuser auf dem Grundstück Sandstraße 7-9 zuzulassen und die hinteren Häuser nicht voll zweigeschossig zu errichten?

Wir, die Bürger und Bürgerinnen, sind enttäuscht und entsetzt über die vielen Unterlassungen seitens der Stadt im Zusammenhang mit dem Bauprojekt Sandstraße 7-9, die sich leider auch während der Bauphase deutlich machen. Auf Beschwerden über Lärm, Gefährdung der Fußgänger und hier insbesondere der Kinder, Staus, blockierte Ausfahrten, aber auch Beschädigungen wird von den zuständigen Stellen nur zögerlich, oberflächlich oder gar nicht reagiert.

Wir fragen zehntens:
Was werden Sie tun, um uns, die Sie in einer freien und gleichen Wahl als unsere Vertreter und Vertreterinnen gewählt haben, zu helfen und um unser Vertrauen in einen demokratischen Rechtsstaat wiederherzustellen, das spätestens seit der Einsicht in die lückenhaften Bauakten am 11.10.2012 vollkommen ins Wanken geraten ist.

Bürgerinitiative Sandstraße
Ansprechpartner:
Frau Sabine Bovenkerk, Frau Angelika Hielscher, Herr Dieter Hielscher, Frau Maria Martinez, Herr Dieter Kohls, Frau Martina Kohls, Frau Marianne Montrée-Mancuso, Herr Andreas Stell, Frau Sabine Stell, Herr Wolfgang Teichert

Kontaktanschrift: Frau Stell, Wilhelm-Hoffstadt-Straße 25