Thema: Grube Carl
Die im Vorfeld geäußerten Bedenken eines Teilnehmers bezüglich der Verschwiegenheitsklausel konnten nach einer Erläuterung durch die Geschäftsstelle und der daraufhin geführten Gespräche weitestgehend ausgeräumt werden. Auf Anregung der Bürger wurde die Regelung durch eine klarstellende Formulierung ergänzt.
Das ist der Wortlaut der Pressemitteilung der Geschäftsstelle des Planungsbeirats zum Konflikt um die Geheimhaltungsklausel.
Der geneigte Leser interssiert sich nun schon, wie die neue Geheimhaltungsklausel so ausschaut. Man hat ja in Kommunen so seine Erfahrungen. Beispielweise differenziert die Geschäftsordnung des Stadtrates zwischen einem öffentlichen und einem nichtöffentlichen Sitzungsteil. Bisher jedoch wurde die neue Klausel nicht veröffentlicht.
Aber wie in einem früheren Artikel erwähnt, lautet der Anspruch der Geschäftsstelle ja:
„Allerdings wolle sie mit der Geheimhaltung verhindern, dass (…) andere Eindrücke, Stimmungen oder Ergebnisse an die Öffentlichkeit gelangen, die nicht vorher von der Geschäftsstelle abgesegnet wurden.“
Vermutlich wird nun verzweifelt eine Formulierung gesucht, mit der einerseits die Zensurvorstellungen der Geschäftsstelle gesichert werden, vordergründig aber den Transparenzwünschen „eines Teilnehmers“ Rechnung getragen wird. Wobei diese Aussage nachweislich falsch ist. Laut Presse hat auch Herr Schuhmacher von den Grünen sich bereits im Vorfeld gegen diese Form der Geheimhaltung ausgesprochen. Womit es sich schon um 2 Teilnehmer des Planungsbeirates handelte. Der Widerstand gegen die Geheimhaltung muss also breiter gewesen sein, als es die Geschäftsstelle gerne zugeben würde. In der Pressemitteilung findet sich die zweifache Setzung des Plural: „geführte Gespräche … Auf Anregung der Bürger …“. Das lässt bei vorsichtiger Lektüre zwischen den Zeilen erkennen, dass die Geheimhaltungsklausel auf breiteres Missfallen gestoßen sein muss.

Transparenz wäre vielleicht doch ganz hilfreich, aber zwischen den Zeilen geht auch.